Privathaftpflichtversicherung, leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 27: Zeile 27:




  [[Informationssystem Privathaftpflichtversicherung |Alle Einträge zur '''Privathaftpflichtversicherung''' anzeigen]]                                     [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Privathaftpflichtversicherung |Alle Einträge zur '''Privathaftpflichtversicherung''' anzeigen]]                       [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]  





Version vom 6. Februar 2023, 08:05 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Geregelt in § 276, Absatz 2, BGB

Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Leicht fahrlässig verursachte Schäden sind versichert.

Grob fahrlässig handelt , wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt.

Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.


⚠️ Als Deckungserweiterung ist der Einschluss grob fahrlässig verursachter Schäden möglich und sehr zu empfehlen.



Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen                        zur Hauptseite 











Deckungserweiterung