Privathaftpflichtversicherung, leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Deckungserweiterung<br />


Schlagwort: Deckungserweiterung<br />
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Version vom 6. Februar 2023, 08:03 Uhr

Geregelt in § 276, Absatz 2, BGB

Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Leicht fahrlässig verursachte Schäden sind versichert.

Grob fahrlässig handelt , wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt.

Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.


⚠️ Als Deckungserweiterung ist der Einschluss grob fahrlässig verursachter Schäden möglich und sehr zu empfehlen.



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