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Privathaftpflichtversicherung, leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Privathaftpflichtversicherung, leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit<br />
Privathaftpflichtversicherung, leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit<br />


Geregelt in § 276, Absatz2, BGB<br />
Geregelt in § 276, Absatz 2, BGB<br />


Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. <br />
Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. <br />
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'''Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.'''<br />
'''Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.'''<br />


  Als Deckungserweiterung ist der Einschluss grob fahrlässig verursachter Schäden zu empfehlen.
  Als Deckungserweiterung ist der Einschluss grob fahrlässig verursachter Schäden zu empfehlen.<br />


Dies bezieht sich auch auf die Rechtsverletzungen Dritter (z.B. Urheberrechtsverletzungen, Namens- und Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeits- und Datenschutzrechtsverletzungen). Bei anderen Versicherungen werden oft die grob fahrlässig verursachten Rechtsverletzungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


XXX
Schlagwort: Deckungserweiterung<br />
 
 
 
Schlagwort:<br />




[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]
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