Privathaftpflichtversicherung, fremde geliehene Sachen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.
Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Wenige Versicherer übernehmen auch Verlust und/oder Schäden, die an fremden zu privaten Zwecken geliehenen oder gemieteten Sachen verursacht werden Sie leihen sich von einem Freund einen Fotoapparat, der Ihnen im Urlaub kaputt geht. Die Reparaturkosten werden von der Haftpflichtversicherung nur dann übernommen, wenn diese Deckungserweiterung explizit beantragt wurde. Sie leihen sich Skier aus und verlieren einen Ski durch einen Sturz im Tiefschnee.

⚠️ Nur mit der Deckungserweiterung "Versicherungsschutz für fremde geliehene Sachen" wird dieser Verlust getragen. Standardversicherungen beinhalten i.d.R. diesen Schutz nicht.



Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen                                  zur Hauptseite 



Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn














Deckungserweiterung fremde geliehene Sachen