Privathaftpflichtversicherung, Vorsatz / vorsätzliches Handeln

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Versicherungsnehmer erhält keine Leistung aus der Privathaftpflicht, wenn der Schaden durch eine vorsätzliche Handlung herbeigeführt wurde.

Einige Versicherer bieten im Rahmen der Deckungserweiterung "Forderungsausfalldeckung" den "Gewaltopferschutz" an. Wird der Versicherungsnehmer vorsätzlich attackiert, angegriffen und verletzt (Straftat) und der Schädiger kann den Schadenersatzansprüchen, mangels finanzieller Möglichkeiten, nicht nachkommen, geht der Versicherungsnehmer im Normalfall leer aus. Mit dem Gewaltopferschutz wird Abhilfe geschaffen.


👁 Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung
Schlagwort: Vorsatz, Straftat, Gewaltopferschutz



< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png



















.-.-.-.










.