Privathaftpflichtversicherung, Vorsatz / vorsätzliches Handeln: Unterschied zwischen den Versionen

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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Der Versicherungsnehmer erhält '''keine Leistung aus der Privathaftpflicht, wenn der Schaden durch eine vorsätzliche Handlung herbeigeführt wurde'''.  
Der Versicherungsnehmer erhält '''keine Leistung aus der Privathaftpflicht, wenn der Schaden durch eine vorsätzliche Handlung herbeigeführt wurde'''.  

Version vom 6. Februar 2023, 09:39 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Der Versicherungsnehmer erhält keine Leistung aus der Privathaftpflicht, wenn der Schaden durch eine vorsätzliche Handlung herbeigeführt wurde.

Einige Versicherer bieten im Rahmen der Deckungserweiterung "Forderungsausfalldeckung" den "Gewaltopferschutz" an. Wird der Versicherungsnehmer vorsätzlich attackiert, angegriffen und verletzt (Straftat) und der Schädiger kann den Schadenersatzansprüchen, mangels finanzieller Möglichkeiten, nicht nachkommen, geht der Versicherungsnehmer im Normalfall leer aus. Mit dem Gewaltopferschutz wird Abhilfe geschaffen.


Siehe auch
Privathaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung


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Schlagwort: Vorsatz, Straftat, Gewaltopferschutz
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