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Privathaftpflichtversicherung, Vorsatz / vorsätzliches Handeln<br /> | Privathaftpflichtversicherung, Vorsatz / vorsätzliches Handeln<br /> | ||
Der Versicherungsnehmer erhält keine Leistung aus der Privathaftpflicht, wenn der Schaden durch eine vorsätzliche Handlung herbeigeführt wurde. | |||
Einige Versicherer bieten im Rahmen der Deckungserweiterung "Forderungsausfalldeckung" den "Gewaltopferschutz" an. Wird der Versicherungsnehmer | |||
Vorsätzlich attackiert, angegriffen und verletzt und der Schädiger kann den Schadenersatzansprüchen, mangels finanzieller Möglichkeiten, nicht nachkommen, geht der Versicherungsnehmer im Normalfall leer aus. | |||
Siehe auch: | |||