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Privathaftpflichtversicherung, Verschuldenshaftung u. Gefährdungshaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Bei '''unerlaubter Handlung''' oder auch einer '''Vertragsverletzung''' seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten.
:Bei '''unerlaubter Handlung''' oder auch einer '''Vertragsverletzung''' seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten.


* <big>'''Gefährdungshaftung'''</big> <br />
* <big>'''Gefährdungshaftung'''</big> <br />


:Regelt die Schadensersatzpflicht '''auch wenn kein Verschulden''' seitens des Versicherungsnehmers '''vorliegt'''. Die Ersatzpflicht beruht auf einer nicht zu vermeidenden Gefährdung der Umgebung. Die Gefährdungshaftung ist im Haftpflichtgesetz (HaftPflG) geregelt.
:Regelt die Schadensersatzpflicht '''auch wenn kein Verschulden''' seitens des Versicherungsnehmers '''vorliegt'''. Die Ersatzpflicht beruht auf einer nicht zu vermeidenden Gefährdung der Umgebung. Die Gefährdungshaftung ist im Haftpflichtgesetz (HaftPflG) geregelt.




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