Privathaftpflichtversicherung, Tagesmutter: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 6: Zeile 6:


Schlagwort:<br />
Schlagwort:<br />
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Privathaftpflichtversicherung | Alle Einträge zur '''Privathaftpflichtversicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]
<center>{{BimpimV02}}
.-.-.-.
[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]

Version vom 23. Dezember 2017, 15:48 Uhr

Die Tätigkeit als Tagesmutter ist generell nicht mitversichert. Wenn ja, gilt es zu klären ob auch für entgeltliche Tätigkeit Versicherungsschutz geboten wird. Auch der Ort ist wichtig. I.d.R. Wird kein Schutz geboten, wenn die Tätigkeit nicht in der eigenen Wohnung erfolgt.

⚠️ Wichtige Deckungserweiterung, sollte mitversichert werden wenn eine Tätigkeit als Tagesmutter ausgeübt wird.

Schlagwort:



< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png











.-.-.-.