Privathaftpflichtversicherung, Surfbretter: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 6. Februar 2023, 09:18 Uhr

Personen-/Sach-/Vermögenssschäden, verursacht durch die Nutzung eigener und/oder geliehener/gemieteter Surfbretter sind als Deckungserweiterung zusätzlich versicherbar. ' Sollten Sie dieses Risiko mitversichern wollen, so wählen Sie die Deckungserweiterung: »Fremde geliehene Sachen«. Hier gibt es aber nur wenige Anbieter, die dieses Risiko mitversichern.

⚠️ Wichtig: Der Schaden, der an dem gemieteten/geliehenen Surfbrett entsteht, ist hier nicht gemeint!


Siehe auch
Privathaftpflichtversicherung, fremde geliehene Sachen



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Schlagwort: Deckungserweiterung Surfbrett, Surfbretter
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