Privathaftpflichtversicherung, Surfbretter: Unterschied zwischen den Versionen

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Personen-/Sach-/Vermögenssschäden, verursacht durch die Nutzung eigener und/oder geliehener/gemieteter Surfbretter sind als Deckungserweiterung zusätzlich versicherbar. Wichtig: Der Schaden, der an dem gemieteten/geliehenen Surfbrett entsteht, ist hier nicht gemeint! Sollten Sie dieses Risiko mitversichern wollen, so wählen Sie die Deckungserweiterung: »Fremde geliehene Sachen«. Hier gibt es aber nur wenige Anbieter, die dieses Risiko mitversichern.


 
Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, fremde geliehene Sachen
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Version vom 3. Dezember 2016, 12:16 Uhr

Privathaftpflichtversicherung, Surfbretter


Personen-/Sach-/Vermögenssschäden, verursacht durch die Nutzung eigener und/oder geliehener/gemieteter Surfbretter sind als Deckungserweiterung zusätzlich versicherbar. Wichtig: Der Schaden, der an dem gemieteten/geliehenen Surfbrett entsteht, ist hier nicht gemeint! Sollten Sie dieses Risiko mitversichern wollen, so wählen Sie die Deckungserweiterung: »Fremde geliehene Sachen«. Hier gibt es aber nur wenige Anbieter, die dieses Risiko mitversichern.

Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, fremde geliehene Sachen