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Privathaftpflichtversicherung, Obliegenheiten: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Obliegenheiten sind zu erfüllen und nach § 14 ,1 AHB schriftlich dem Versicherer anzuzeigen:<br />
Diese Obliegenheiten sind zu erfüllen und nach § 14 ,1 AHB schriftlich dem Versicherer anzuzeigen:<br />


 
- der Versicherungsfall,<br />
- der Versicherungsfall,<br />
- die Geltendmachung des Anspruchs durch den Geschädigten,<br />
- die Geltendmachung des Anspruchs durch den Geschädigten,<br />
- die gerichtliche Geltendmachung,<br />
- die gerichtliche Geltendmachung,<br />