Privathaftpflichtversicherung, Kinder u. getrennt lebende Eltern: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. September 2020, 08:37 Uhr
Jeder der getrennt lebenden Eltern sollte eine Privathaftpflichtversicherung haben. Neu zusammenlebende Paare brauchen nur eine für die gesamte Patchworkfamilie", erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Die Kinder sind dann immer dort über die Privathaftpflichtversicherung versichert, unter welcher Aufsicht der Schaden entstanden ist.