Privathaftpflichtversicherung, Kündigung

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  • ordentliche Kündigung

Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.


  • Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,

Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)

Vertragsabschluss 01-01-1991 bis 24-06-1994
Hier muss die Beitragserhöhung mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausmachen (oder 25 % mehr gegenüber der Erstprämienerhebung ausmachen)

Vertragsabschluss ab 25-06-1994
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.


  • Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall

Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres ggf. die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!


  • Außerordentliche Kündigung, Anlass Risiko fällt weg

Umzug ins Ausland, dann ist die sofortige Kündigung möglich. Anteilige Beiträge werden rückerstattet.


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