Privathaftpflichtversicherung, Gefälligkeitshandlung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 8: Zeile 8:
Beispiele für Gefälligkeitshandlungen:<br />
Beispiele für Gefälligkeitshandlungen:<br />


* Umzugshilfe,<br />
* beim Umzug helfen,<br />
* Brumen Gießen,<br />
* Blumen gießen,<br />
* Garten bewässern,<br />
* Garten bewässern,<br />
* Tiere hüten,<br />
* Tiere hüten,<br />
* Haus hüten,<br />
* Haus hüten,<br />
* Renovierungshilfe,<br />
* bei der Renovierung helfen,<br />
* und weitere.
* und weitere.



Version vom 15. November 2016, 15:10 Uhr

Privathaftpflichtversicherung, Gefälligkeitshandlung

Gefälligkeitshandlungen sind unentgeltliche Hilfeleistungen. Bei Eintritt eines Gefälligkeitsschaden besteht keine Schadenersatzpflicht des Helfers. Für Gefälligkeitsschäden besteht i.d.R. Kein Versicherungsschutz.

Das Risiko kann aber optional, bis zu bestimmten Höchstsummen, als Deckungserweiterung mitversichert werden.

Beispiele für Gefälligkeitshandlungen:

  • beim Umzug helfen,
  • Blumen gießen,
  • Garten bewässern,
  • Tiere hüten,
  • Haus hüten,
  • bei der Renovierung helfen,
  • und weitere.


Schlagwort: Gefälligkeit, Gefälligkeitshandlung, Gefälligkeitsschaden, Deckungserweiterung Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflicht