Privathaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung

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Privathaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung

Werden Sie geschädigt und der Schädiger ist nicht in der Lage den finanziellen Schaden zu begleichen tritt die Forderungsausfalldeckung ihrer Privathaftpflichtversicherung ein. Ein beachtlicher Teil der Bürger besitzt keine private Haftpflichtversicherung. Kommt es zum Schaden und der Schädiger kann nicht zahlen, bleiben Sie auf Ihren Forderungen sitzen. Voraussetzung ist, dass ggf. Der Schädiger einen Offenbarungseid abgeben muss.

Schlagwort: Haftpflichtversicherung Deckungserweiterung