Privathaftpflichtversicherung, Demenzklausel

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ca. 1,4 Millionen Deutsche leiden an Demenz. Bis 2030 wird mit 2 Mio Erkrankungen gerechnet. Um so wichtiger ist es im fortgeschrittenem Alter die Privathaftpflichtversicherung ggf. anzupassen.

Mit der sogenannten "Demenzklausel" tragen einige Versicherer diesem Umstand Rechnung. Die Leistungen sind der Höhe nach begrenzt.

Der Demenzkranke ist deliktsunfähig. Somit entfällt eine Schadenersatzpflicht. Aber auch nur dann, wenn zur Zeit der Schadensverursachung der Erkrankte nicht im vollen Bewusstsein handelte. Hier kommt nun auch eine mögliche Aufsichtspflicht bzw. Aufsichtspflichtverletzung ins Spiel.

👁 Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, Aufsichtspflichtverletzung
Schlagwort:


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png









.-.-.-.