Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung

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Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zu Rechtsschutzversicherung


Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.

Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter.


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