Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.

Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.

👁 Siehe auch: Rechtsschutzversicherung private,

Schlagwort: