Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung

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Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter.

Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.

👁 Siehe auch: Rechtsschutzversicherung private,

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