Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Privathaftpflichtversicherung''' schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter.<br />
Die '''Privathaftpflichtversicherung''' schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter.<br />


Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.<br />
Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und '''seine Ansprüche''' auch anwaltlich/gerichtlich '''geltend zu machen.'''<br />


Siehe auch: [[Rechtsschutzversicherung private,  ]]<br />
Siehe auch: [[Rechtsschutzversicherung private,  ]]<br />

Version vom 13. Dezember 2016, 12:58 Uhr

Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zu Rechtsschutzversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter.

Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.

Siehe auch: Rechtsschutzversicherung private,

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