Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zu Rechtsschutzversicherung<br />
Die '''Privathaftpflichtversicherung''' schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter.<br />
Die '''Privathaftpflichtversicherung''' schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter.<br />


Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und '''seine Ansprüche''' auch anwaltlich/gerichtlich '''geltend zu machen.'''<br />
Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und '''seine Ansprüche''' auch anwaltlich/gerichtlich '''geltend zu machen.'''<br />


Siehe auch: [[Rechtsschutzversicherung private,  ]]<br />
👁 Siehe auch: [[Rechtsschutzversicherung private,  ]]<br />


Schlagwort:
Schlagwort:

Version vom 1. April 2017, 11:47 Uhr

Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter.

Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.

👁 Siehe auch: Rechtsschutzversicherung private,

Schlagwort: