Private Arbeitslosenversicherung

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Die private Arbeitslosenversicherung kann nur von sozialversicherungspflichtigen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, abgeschlossen werden. Für Selbständige gibt es eine solche Versicherung nicht.

Die private Arbeitslosenversicherung sichert die Nettolücke beim Bezug vom gesetzlichen Arbeitslosigkeit ab. Die Absicherungshöhe kann je nach Nettolücke mit einem monatlichen Betrag zwischen 100 Euro bis 1.000 Euro gewählt werden. Maximal in Höhe der Nettolücke.

Die vereinbarte Versicherungsleistung wird zusätzlich zum ALG I nach drei Monaten, also ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit an den Versicherungsnehmer bezahlt. Während dem Bezug der Versicherungsleistung sind keine weiteren Versicherungsbeiträge zu entrichten.


  • Voraussetzungen zum Abschluss der privaten Arbeitslosenversicherung

- Arbeitnehmer in einem ungekündigten abhängigen Beschäftigungsverhältnis; kein Ausbildungsverhältnis oder Probearbeitsverhältnis; kein direktes Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem - Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer zwischen 18 und 67 Jahre (max. Eintrittsalter 60 Jahre)
- befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden
- monatliches Nettoeinkommen von mindestens 1.000 €
- Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers in Deutschland

  • Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

- innerhalb der ersten 3 Monate nach Versicherungsbeginn geht die Kündigungserklärung des Arbeitgebers dem Versicherungsnehmer zu. Die Beiträge zur privaten Arbeitslosenversicherung werden jedoch zurückerstattet und der Versicherungsvertrag kann aufgelöst werden.
- Bei Abschluss oder Änderung des Versicherungsvertrages besteht Kenntnis von der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses


  • Leistungsvoraussetzungen für die private Arbeitslosenversicherung

- Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
- keine Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer
- keine Kündigung aufgrund selbstverschuldeter verhaltens- oder personenbedingter Gründe


  • Versicherungsbeginn, Versicherungslaufzeit, Wartezeit, Karenzzeit, Versicherungsende, Leistungsdauer

- Versicherungsbeginn

Der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung beginnt 3 Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Vorausgesetzt, der Beitrag wurde rechtzeitig gezahlt.


- Versicherungslaufzeit

Die Laufzeit des Versicherungsvertrages beträgt 1 Jahr oder 3 Jahre, je nach Vereinbarung. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich durch eine der Vertragsparteien gekündigt wurde.


- Wartezeit

Nach Abschluss des Versicherungsvertrages besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Somit beginnt der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung drei Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.


- Karenzzeit

Wird der Arbeitnehmer aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung arbeitslos und erhält Leistungen nach ALG I, so erfolgt die Zahlung der vereinbarten Versicherungsleistung ab dem 4. Monat der Arbeitslosigkeit (3 Monate Karenzzeit). Die Leistung wird so lange gezahlt, wie das gesetzliche Arbeitslosengeld I bezogen wird.


- Versicherungsende

- mit Vollendung des 67. Lebensjahres
- bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Ruhestand oder Vorruhestand- bei voller Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers
- bei Tod des Versicherungsnehmers


- Leistungsdauer

Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist an den Anspruch auf ALG I gekoppelt und wird nur während der Bezugsdauer des ALG I für maximal 21 Monate bezahlt.


- Beitragshöhe zur privaten Arbeitslosenversicherung


Monatliche Leistung Monatsbeitrag brutto Vierteljahresbeitrag brutto Halbjahresbeitrag brutto Jahresbeitrag brutto
100 Euro 5,20 Euro 15,43 Euro 30,29 Euro 59,38 Euro
200 Euro 10,39 Euro 30,88 Euro 60,57 Euro 118,76 Euro
300 Euro 15,59 Euro 46,31 Euro 90,86 Euro 178,14 Euro
400 Euro 20,79 Euro 61,76 Euro 121,14 Euro 237,52 Euro
500 Euro 23,38 Euro 69,47 Euro 136,28 Euro 267,21 Euro
600 Euro 28,06 Euro 83,37 Euro 163,53 Euro 320,66 Euro
700 Euro 32,74 Euro 97,27 Euro 190,79 Euro 374,10 Euro
800 Euro 37,41 Euro 111,16 Euro 218,04 Euro 427,54 Euro
900 Euro 42,09 Euro 125,06 Euro 245,31 Euro 480,99 Euro
1.000 Euro 46,77 Euro 138,96 Euro 272,56 Euro 534,43 Euro


Siehe auch:
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung


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