Private Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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'''Die private Arbeitslosenversicherung kann nur von  sozialversicherungspflichtigen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, abgeschlossen werden. Für Selbständige gibt es eine solche Versicherung nicht'''.<br />
'''<big>Die private Arbeitslosenversicherung</big> kann nur von  sozialversicherungspflichtigen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, abgeschlossen werden. Für Selbständige gibt es eine solche Versicherung nicht'''.<br />


Die private Arbeitslosenversicherung sichert die Nettolücke beim Bezug vom gesetzlichen Arbeitslosigkeit ab. Die Absicherungshöhe kann je nach Nettolücke mit einem monatlichen Betrag zwischen 100 Euro bis 1.000 Euro gewählt werden. Maximal in Höhe der Nettolücke.
Die private Arbeitslosenversicherung sichert die Nettolücke beim Bezug vom gesetzlichen Arbeitslosigkeit ab. Die Absicherungshöhe kann je nach Nettolücke mit einem monatlichen Betrag zwischen 100 Euro bis 1.000 Euro gewählt werden. Maximal in Höhe der Nettolücke.
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- Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers in Deutschland<br />
- Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers in Deutschland<br />


* '''Ausschlüsse vom Versicherungsschutz'''<br />


- innerhalb der ersten 3 Monate nach Versicherungsbeginn geht die Kündigungserklärung des Arbeitgebers dem Versicherungsnehmer zu. Die Beiträge zur privaten Arbeitslosenversicherung werden jedoch zurückerstattet und der Versicherungsvertrag kann aufgelöst werden.<br />
- Bei Abschluss oder Änderung des Versicherungsvertrages besteht Kenntnis von der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />


* '''Ausschlüsse vom Versicherungsschutz'''<br />


- innerhalb der ersten 3 Monate nach Versicherungsbeginn geht die Kündigungserklärung des Arbeitgebers dem Versicherungsnehmer zu. Die Beiträge zur privaten Arbeitslosenversicherung werden jedoch zurückerstattet und der Versicherungsvertrag kann aufgelöst werden.
* '''Leistungsvoraussetzungen für die private Arbeitslosenversicherung'''<br />
- Bei Abschluss oder Änderung des Versicherungsvertrages besteht Kenntnis von der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses


- Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber<br />
- keine Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer<br />- keine Kündigung aufgrund selbstverschuldeter verhaltens- oder personenbedingter Gründe<br />


'''Leistungsvoraussetzungen für die private Arbeitslosenversicherung'''


* Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
* keine Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer
* keine Kündigung aufgrund selbstverschuldeter verhaltens- oder personenbedingter Gründe


* '''Versicherungsbeginn, Versicherungslaufzeit, Wartezeit, Karenzzeit, Versicherungsende, Leistungsdauer'''<br />


'''Versicherungsbeginn, Versicherungslaufzeit, Wartezeit, Karenzzeit, Versicherungsende, Leistungsdauer'''
- '''Versicherungsbeginn'''
 
'''Versicherungsbeginn'''


Der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung beginnt 3 Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Vorausgesetzt, der Beitrag wurde rechtzeitig gezahlt.  
Der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung beginnt 3 Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Vorausgesetzt, der Beitrag wurde rechtzeitig gezahlt.  




'''Versicherungslaufzeit'''
- '''Versicherungslaufzeit'''


Die Laufzeit des Versicherungsvertrages beträgt 1 Jahr oder 3 Jahre, je nach Vereinbarung. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich durch eine der Vertragsparteien gekündigt wurde.
Die Laufzeit des Versicherungsvertrages beträgt 1 Jahr oder 3 Jahre, je nach Vereinbarung. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich durch eine der Vertragsparteien gekündigt wurde.




'''Wartezeit'''
- '''Wartezeit'''<br />


Nach Abschluss des Versicherungsvertrages besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Somit beginnt der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung drei Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.  
Nach Abschluss des Versicherungsvertrages besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Somit beginnt der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung drei Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.  




'''Karenzzeit'''
- '''Karenzzeit'''<br />


Wird der Arbeitnehmer aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung arbeitslos und erhält Leistungen nach ALG I, so erfolgt die Zahlung der vereinbarten Versicherungsleistung ab dem 4. Monat der Arbeitslosigkeit (3 Monate Karenzzeit). Die Leistung wird so lange gezahlt, wie das gesetzliche Arbeitslosengeld I bezogen wird.
Wird der Arbeitnehmer aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung arbeitslos und erhält Leistungen nach ALG I, so erfolgt die Zahlung der vereinbarten Versicherungsleistung ab dem 4. Monat der Arbeitslosigkeit (3 Monate Karenzzeit). Die Leistung wird so lange gezahlt, wie das gesetzliche Arbeitslosengeld I bezogen wird.




'''Versicherungsende'''
- '''Versicherungsende'''<br />


* Die private Arbeitslosenversicherung endet:
- mit Vollendung des 67. Lebensjahres<br />
* mit Vollendung des 67. Lebensjahres
- bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Ruhestand oder Vorruhestandbei voller Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers<br />
* bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Ruhestand oder Vorruhestand
- bei Tod des Versicherungsnehmers<br />
* bei voller Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers
* bei Tod des Versicherungsnehmers




'''Leistungsdauer'''
- '''Leistungsdauer'''<br />


Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist an den Anspruch auf ALG I gekoppelt und wird nur während der Bezugsdauer des ALG I für maximal 21 Monate bezahlt.  
Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist an den Anspruch auf ALG I gekoppelt und wird nur während der Bezugsdauer des ALG I für maximal 21 Monate bezahlt.  




'''Beitragshöhe zur privaten Arbeitslosenversicherung'''
- '''Beitragshöhe zur privaten Arbeitslosenversicherung'''<br />




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👁 '''Siehe auch:''' <br />
'''Siehe auch''' <br />
[[Gesetzliche Arbeitslosenversicherung]] <br />
[[Gesetzliche Arbeitslosenversicherung]] <br />
[[ Arbeitskraftabsicherung für Selbständige  |Arbeitkraftabsicherung ]] <br />






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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




<center>{{BimpimV02}}




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