Private Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Die private Arbeitslosenversicherung kann nur von  sozialversicherungspflichtigen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, abgeschlossen werden. Für Selbständige gibt es eine solche Versicherung nicht.<br />
'''<big>Die private Arbeitslosenversicherung</big> kann nur von  sozialversicherungspflichtigen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, abgeschlossen werden. Für Selbständige gibt es eine solche Versicherung nicht'''.<br />


Die private Arbeitslosenversicherung sichert die Nettolücke beim Bezug vom gesetzlichen Arbeitslosigkeit ab. Die Absicherungshöhe kann je nach Nettolücke mit einem monatlichen Betrag zwischen 100 Euro bis 1.000 Euro gewählt werden. Maximal in Höhe der Nettolücke.
Die private Arbeitslosenversicherung sichert die Nettolücke beim Bezug vom gesetzlichen Arbeitslosigkeit ab. Die Absicherungshöhe kann je nach Nettolücke mit einem monatlichen Betrag zwischen 100 Euro bis 1.000 Euro gewählt werden. Maximal in Höhe der Nettolücke.
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'''Voraussetzungen zum Abschluss der privaten Arbeitslosenversicherung'''
* '''Voraussetzungen zum Abschluss der privaten Arbeitslosenversicherung'''<br />


* Arbeitnehmer in einem ungekündigten abhängigen Beschäftigungsverhältnis; kein Ausbildungsverhältnis oder Probearbeitsverhältnis; kein direktes Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer in einem ungekündigten abhängigen Beschäftigungsverhältnis; kein Ausbildungsverhältnis oder Probearbeitsverhältnis; kein direktes Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem - Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
* Arbeitnehmer zwischen 18 und 67 Jahre (max. Eintrittsalter 60 Jahre)
- Arbeitnehmer zwischen 18 und 67 Jahre (max. Eintrittsalter 60 Jahre)<br />
* befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden
- befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden<br />
* monatliches Nettoeinkommen von mindestens 1.000 €
- monatliches Nettoeinkommen von mindestens 1.000 €<br />
* Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers in Deutschland
- Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers in Deutschland<br />


* '''Ausschlüsse vom Versicherungsschutz'''<br />


'''Ausschlüsse vom Versicherungsschutz'''
- innerhalb der ersten 3 Monate nach Versicherungsbeginn geht die Kündigungserklärung des Arbeitgebers dem Versicherungsnehmer zu. Die Beiträge zur privaten Arbeitslosenversicherung werden jedoch zurückerstattet und der Versicherungsvertrag kann aufgelöst werden.<br />
- Bei Abschluss oder Änderung des Versicherungsvertrages besteht Kenntnis von der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />


* innerhalb der ersten 3 Monate nach Versicherungsbeginn geht die Kündigungserklärung des Arbeitgebers dem Versicherungsnehmer zu. Die Beiträge zur privaten Arbeitslosenversicherung werden jedoch zurückerstattet und der Versicherungsvertrag kann aufgelöst werden.
* Bei Abschluss oder Änderung des Versicherungsvertrages besteht Kenntnis von der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses


* '''Leistungsvoraussetzungen für die private Arbeitslosenversicherung'''<br />


'''Leistungsvoraussetzungen für die private Arbeitslosenversicherung'''
- Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber<br />
- keine Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer<br />- keine Kündigung aufgrund selbstverschuldeter verhaltens- oder personenbedingter Gründe<br />


* Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
* keine Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer
* keine Kündigung aufgrund selbstverschuldeter verhaltens- oder personenbedingter Gründe




'''Versicherungsbeginn, Versicherungslaufzeit, Wartezeit, Karenzzeit, Versicherungsende, Leistungsdauer'''
* '''Versicherungsbeginn, Versicherungslaufzeit, Wartezeit, Karenzzeit, Versicherungsende, Leistungsdauer'''<br />


'''Versicherungsbeginn'''
- '''Versicherungsbeginn'''


Der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung beginnt 3 Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Vorausgesetzt, der Beitrag wurde rechtzeitig gezahlt.  
Der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung beginnt 3 Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Vorausgesetzt, der Beitrag wurde rechtzeitig gezahlt.  




'''Versicherungslaufzeit'''
- '''Versicherungslaufzeit'''


Die Laufzeit des Versicherungsvertrages beträgt 1 Jahr oder 3 Jahre, je nach Vereinbarung. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich durch eine der Vertragsparteien gekündigt wurde.
Die Laufzeit des Versicherungsvertrages beträgt 1 Jahr oder 3 Jahre, je nach Vereinbarung. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich durch eine der Vertragsparteien gekündigt wurde.




'''Wartezeit'''
- '''Wartezeit'''<br />


Nach Abschluss des Versicherungsvertrages besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Somit beginnt der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung drei Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.  
Nach Abschluss des Versicherungsvertrages besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Somit beginnt der Versicherungsschutz der privaten Arbeitslosenversicherung drei Monate nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.  




'''Karenzzeit'''
- '''Karenzzeit'''<br />


Wird der Arbeitnehmer aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung arbeitslos und erhält Leistungen nach ALG I, so erfolgt die Zahlung der vereinbarten Versicherungsleistung ab dem 4. Monat der Arbeitslosigkeit (3 Monate Karenzzeit). Die Leistung wird so lange gezahlt, wie das gesetzliche Arbeitslosengeld I bezogen wird.
Wird der Arbeitnehmer aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung arbeitslos und erhält Leistungen nach ALG I, so erfolgt die Zahlung der vereinbarten Versicherungsleistung ab dem 4. Monat der Arbeitslosigkeit (3 Monate Karenzzeit). Die Leistung wird so lange gezahlt, wie das gesetzliche Arbeitslosengeld I bezogen wird.




'''Versicherungsende'''
- '''Versicherungsende'''<br />


* Die private Arbeitslosenversicherung endet:
- mit Vollendung des 67. Lebensjahres<br />
* mit Vollendung des 67. Lebensjahres
- bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Ruhestand oder Vorruhestandbei voller Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers<br />
* bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Ruhestand oder Vorruhestand
- bei Tod des Versicherungsnehmers<br />
* bei voller Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers
* bei Tod des Versicherungsnehmers




'''Leistungsdauer'''
- '''Leistungsdauer'''<br />


Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist an den Anspruch auf ALG I gekoppelt und wird nur während der Bezugsdauer des ALG I für maximal 21 Monate bezahlt.  
Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist an den Anspruch auf ALG I gekoppelt und wird nur während der Bezugsdauer des ALG I für maximal 21 Monate bezahlt.  




'''Beitragshöhe zur privaten Arbeitslosenversicherung'''
- '''Beitragshöhe zur privaten Arbeitslosenversicherung'''<br />




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👁 Siehe auch:  [[Gesetzliche Arbeitslosenversicherung]] <br />
'''Siehe auch''' <br />
👁 Siehe auch:  [[ Arbeitskraftabsicherung für Selbständige  |Arbeitkraftabsicherung ]] <br />
[[Gesetzliche Arbeitslosenversicherung]] <br />
 
 


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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




<center>{{BimpimV02}}




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