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Photovoltaikanlagenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung'''<br />
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Die Allgemeinen Bedingungen der Elektronikversicherung bilden die Grundlage für den Versicherungsschutz der Photovoltaikanlagenversicherung. Zusätzlich finden die Besonderen Bedingungen, besondere Vereinbarungen und Klauseln in der Photovoltaikanlagenversicherung ihre entsprechende Anwendung. Bei der Photovoltaikanlagenversicherung handelt es sich um eine sog. Allgefahrendeckung. Somit ist alles versichert, was nicht explizit in den Versicherungsbedingungen oder bei Antragsstellung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
 
Die Allgemeinen Bedingungen der Elektronikversicherung bilden die Grundlage für den Versicherungsschutz der <big>'''Photovoltaikanlagenversicherung'''</big>. Zusätzlich finden die Besonderen Bedingungen, besondere Vereinbarungen und Klauseln in der Photovoltaikanlagenversicherung ihre entsprechende Anwendung. Bei der Photovoltaikanlagenversicherung handelt es sich um eine sog. Allgefahrendeckung. Somit ist alles versichert, was nicht explizit in den Versicherungsbedingungen oder bei Antragsstellung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.




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! Risiken / Gefahren / Schäden / Kosten !! versichert / nicht versichert
! Risiken / Gefahren / Schäden / Kosten !! <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] [[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center>
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| Ungeschicklichkeit || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
| Ungeschicklichkeit || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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'''Photovoltaikanlagen können nicht uneingeschränkt versichert werden, wie z.B.:'''
'''Photovoltaikanlagen können nicht uneingeschränkt versichert werden, wie z.B.:'''<br />
 
- Flachdachanlagen unter 3 Meter Höhe können oft nicht oder nur gegen Beitragszuschlag versichert werden<br />
- Anlagen, die nicht nach VDE errichtet wurden, können nicht versichert werden<br />
- Anlagen, die nach DIN 1055 errichtet wurden, können nicht versichert werden<br />
- Anlagen, die durch den Versicherungsnehmer errichtet wurden, auch teilweise, können nicht versichert werden<br />
- Anlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben können nicht versichert werden<br />
 
 
 
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'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


* Flachdachanlagen unter 3 Meter Höhe können oft nicht oder nur gegen Beitragszuschlag versichert werden
* Anlagen, die nicht nach VDE errichtet wurden, können nicht versichert werden
* Anlagen, die nach DIN 1055 errichtet wurden, können nicht versichert werden
* Anlagen, die durch den Versicherungsnehmer errichtet wurden, auch teilweise, können nicht versichert werden
* Anlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben können nicht versichert werden




Schlagwort:




<center>{{bimpimV02}}
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