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Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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  <big>'''AKTUELL 10-11-2022 / Berufs- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Berufsbetreuer'''</big>
  <big>'''AKTUELL 10-11-2022  
Berufs- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Berufsbetreuer'''</big>
  '''Ab dem Jahr 2023 gilt für <big>Berufsbetreuer</big>''' die Pflicht eine Vermögenshaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Mindestschutz für jeden Versicherungsfall beträgt 250.000 EURO, bei einer vier-fach Maximierung. Somit steht eine Jahresgesamtversicherungsumme von 1 Million zur Verfügung.
  '''Ab dem Jahr 2023 gilt für <big>Berufsbetreuer</big>''' die Pflicht eine Vermögenshaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Mindestschutz für jeden Versicherungsfall beträgt 250.000 EURO, bei einer vier-fach Maximierung. Somit steht eine Jahresgesamtversicherungsumme von 1 Million zur Verfügung.


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