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Pflegezusatzversicherung private, tatsächliche Pflegekosten: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Pflegeversicherung wird nach der ambulanten und der teilstationären/stationären Pflege unterschieden.
In der Pflegeversicherung wird nach der ambulanten und der teilstationären/stationären Pflege unterschieden.


Ambulante Pflege
 
'''Ambulante Pflege'''


In der ambulanten Pflege erhält der Pflegebedürftige in nachfolgenden Bereichen eine Unterstützung.
In der ambulanten Pflege erhält der Pflegebedürftige in nachfolgenden Bereichen eine Unterstützung.


Medizinische Unterstützung
* Medizinische Unterstützung
Pflegerische Unterstützung
* Pflegerische Unterstützung
Hauswirtschaftliche Unterstützung
* Hauswirtschaftliche Unterstützung


Dies kann von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder auch von einem externen Pflegedienst übernommen werden. Die ambulant Pflege richtet sich oftmals nach dem zeitlichen Aufwand. Diese kann täglich benötigt werden oder auch nur einige Male in der Woche.
Dies kann von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder auch von einem externen Pflegedienst übernommen werden. Die ambulant Pflege richtet sich oftmals nach dem zeitlichen Aufwand. Diese kann täglich benötigt werden oder auch nur einige Male in der Woche.




Pflegekosten
'''Pflegekosten'''


Die Kosten für die Pflege eine pflegebedürftigen Angehörigen sind meist sehr hoch und stellen oftmals ein finanzielles Problem dar. Jedoch gibt es finanzielle Hilfen von den Kassen.
Die Kosten für die Pflege eine pflegebedürftigen Angehörigen sind meist sehr hoch und stellen oftmals ein finanzielles Problem dar. Jedoch gibt es finanzielle Hilfen von den Kassen.


Krankenkasse  
 
'''Krankenkasse'''


Im Regelfall übernimmt die Krankenkasse alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit, die der Behandlungspflege zugeordnet sind. Vorausgesetzt, die pflegerische Maßnahme erfolgt aufgrund einer gestellten Diagnose durch den Hausarzt und wurde durch diesen verordnet.
Im Regelfall übernimmt die Krankenkasse alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit, die der Behandlungspflege zugeordnet sind. Vorausgesetzt, die pflegerische Maßnahme erfolgt aufgrund einer gestellten Diagnose durch den Hausarzt und wurde durch diesen verordnet.


Pflegekasse
 
'''Pflegekasse'''


Durch die Pflegekasse wird ein Großteil der ambulanten Pflegeleistungen übernommen. Hierzu zählen:
Durch die Pflegekasse wird ein Großteil der ambulanten Pflegeleistungen übernommen. Hierzu zählen:


Pflegesachleistungen
* Pflegesachleistungen
Pflegehilfsmittel
* Pflegehilfsmittel
Pflegegeld
* Pflegegeld


Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Leistungen nicht immer zu 100 % ab. Eine Absicherung in Form einer Pflegezusatzversicherung ist zu empfehlen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Leistungen nicht immer zu 100 % ab. Eine Absicherung in Form einer Pflegezusatzversicherung ist zu empfehlen.




Eigenanteil des Pflegebedürftigen
'''Eigenanteil des Pflegebedürftigen'''


Um die Kosten für die häusliche Pflege zu decken, reichen die Leistungen der Pflegekassen oftmals nicht aus. Die Differenz zwischen den tatsächlichen ambulante Pflegekosten und den den Leistungen der Pflegekassen muss der Pflegebedürftige selbst übernehmen.  
Um die Kosten für die häusliche Pflege zu decken, reichen die Leistungen der Pflegekassen oftmals nicht aus. Die Differenz zwischen den tatsächlichen ambulante Pflegekosten und den den Leistungen der Pflegekassen muss der Pflegebedürftige selbst übernehmen.  
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Ergänzende Zuschussmöglichkeiten
'''Ergänzende Zuschussmöglichkeiten'''


Wurden die finanziellen Möglichkeiten der Angehörigen des Pflegebedürftigen ausgeschöpft, so besteht die Möglichkeit auf einen sog. Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen. Dieser Antrag kann formlos beim zuständigen Amt für Soziales gestellt werden. Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen, da die Leistungen nicht rückwirkend, sondern erst ab Kenntnis der Bedarfslage ausgezahlt werden.
Wurden die finanziellen Möglichkeiten der Angehörigen des Pflegebedürftigen ausgeschöpft, so besteht die Möglichkeit auf einen sog. Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen. Dieser Antrag kann formlos beim zuständigen Amt für Soziales gestellt werden. Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen, da die Leistungen nicht rückwirkend, sondern erst ab Kenntnis der Bedarfslage ausgezahlt werden.




Private Pflegezusatzversicherung
'''Private Pflegezusatzversicherung'''


Die private Pflegezusatzversicherung stellt einen weiteren Weg dar, um die finanzielle Lücke bei häuslicher Pflege zu schließen. Die private Pflegezusatzversicherung sollte rechtzeitig abgeschlossen werden. Beim bestehen einer Pflegebedürftigkeit oder einer erheblichen Krankheit kann die Aufnahme in die private Pflegezusatzversicherung erschwert bzw. abgelehnt werden.
Die private Pflegezusatzversicherung stellt einen weiteren Weg dar, um die finanzielle Lücke bei häuslicher Pflege zu schließen. Die private Pflegezusatzversicherung sollte rechtzeitig abgeschlossen werden. Beim bestehen einer Pflegebedürftigkeit oder einer erheblichen Krankheit kann die Aufnahme in die private Pflegezusatzversicherung erschwert bzw. abgelehnt werden.




Übersicht der Pflegeleistungen
'''Übersicht der Pflegeleistungen'''


Der Pflegebedürftige wird bei der ambulanten Pflege durch die Pflegekasse mit einer Vielzahl von Leistungen unterstützt. Die wesentlichen Unterstützungsmöglichkeiten sind:
Der Pflegebedürftige wird bei der ambulanten Pflege durch die Pflegekasse mit einer Vielzahl von Leistungen unterstützt. Die wesentlichen Unterstützungsmöglichkeiten sind:


Pflegesachleistungen
'''Pflegesachleistungen
Pflegegeld
Pflegegeld'''


Der Pflegebedürftige kann zwischen diesen frei wählen.
Der Pflegebedürftige kann zwischen diesen frei wählen.
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Vergleich: Pflegegeld  und Pflegesachleistungen  
Vergleich: Pflegegeld  und Pflegesachleistungen  


Pflegegrad
{| class="wikitable"
Pflegegeld
|-
Pflegesachleistung
! Pflegegrad !! Pflegegeld !! Pflegesachleistung
Pflegegrad 1
|-
0 €
| Pflegegrad 1 || 0 € || 0 €
0 €
|-
Pflegegrad 2
| Pflegegrad 2 || 316 € || 689 €
316 €
|-
689 €
| Pflegegrad 3 || 545 € || 1.298 €
Pflegegrad 3
|-
545 €
| Pflegegrad 4 || 728 € || 1.612 €
1.298 €
|-
Pflegegrad 4
| Pflegegrad 5 || 901 € || 1.995 €
728 €
|}
1.612 €
Pflegegrad 5
901 €
1.995 €
 
 
 
 
 
 
 




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