Pflegezusatzversicherung private, Pflegerentenversicherung

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Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um eine private ungeförderte Pflegezusatzversicherung, die gegen einen monatlichen Beitrag oder gegen einen Einmalbeitrag eine lebenslange Pflegerente bezahlt. Die Pflegerentenversicherung wird von Lebensversicherungsgesellschaften angeboten.

Die Leistung der Pflegerentenversicherung kann durch eine Todesfallleistung und eine Altersrente ab dem 80. Lebensjahr der versicherten Person erweitert werden.


Leistungen der Pflegerentenversicherung

Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird die festgelegte Pflegerente ausbezahlt. Die Höhe der Pflegerente richtet sich nach dem Pflegegrad der versicherten Person sowie den tariflichen Bestimmungen. Als Pflegebedürftig gilt die versicherte Person, wenn diese aufgrund

  • körperlicher oder
  • geistiger oder
  • seelischer oder

Erkrankungen oder Behinderungen bei täglich wiederkehrenden Aufgaben für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten Hilfe benötigt.

Die Leistungen der Pflegerentenversicherung wird entweder als lebenslange monatliche Pflegerente oder als Einmalzahlung ausbezahlt.

Die Höhe der Pflegerente ergibt sich aus der attestierten Pflegebedürftigkeit sowie dem tariflich festgelegten Betrag/Prozentsatz.

Im Regelfall ergeben sich je Pflegegrad die nachfolgenden Leistungen

Pflegegrad Pflegerente in Prozent
Pflegegrad 1 10 %
Pflegegrad 2 25 %
Pflegegrad 3 50 %
Pflegegrad 4 75 %
Pflegegrad 5 100 %


Ermittlung der Beitragshöhe

Zur Ermittlung der Beitragshöhe zur Pflegerentenversicherung werden die nachfolgenden Kriterien berücksichtigt:

  • Höhe der gewünschten Pflegerente
  • Eintrittsalter der zu versichernden Person
  • Gesundheitszustand der zu versichernden Person


Kriterien zur Auswahl der Pflegerentenversicherung


Bei der Auswahl des Tarifes zur Pflegerentenversicherung sollten u.a. die nachfolgenden Aspekte beachtet werden:

Rückkaufswert

In einigen Tarifen ist ein Rückkaufswert vorgesehen, bei machen nicht.

Wartezeit:

In einigen Tarifen sind Wartezeiten von bis zu 12 Jahren vorgesehen.

Leistungen in Pflegegraden:

Höhe der prozentualen Leistungen in den Pflegegraden.


Vorteile der Pflegerentenversicherung

  • Der Versicherungsnehmer kann bei Vertragsabschluss selbst festlegen, wie hoch die Leistungen in den jeweiligen Pflegegraden sind.
  • Die Beiträge zur Pflegerentenversicherung bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit stabil.
  • Dem Pflegebedürftigen steht die ausgezahlte Rente zur freien Verfügung. D.h. es muss kein Nachweis darüber erbracht werden, ob die ausgezahlte Rente für eine Pflegekraft oder für Hilfsmittel verwendet wurde.
  • Werden Überschüsse durch die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet, so wird der Versicherungsnehmer daran beteiligt.
  • Ändert sich die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers kurzfristig, so können die Beiträge zur Pflegerentenversicherung ausgesetzt werden. Im Pflegefall – Leistungsfall – reduzieren sich die Rentenleistungen entsprechend.
  • Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit sind keine weiteren Beiträge zur Pflegerentenversicherung zu entrichten.
  • Im Todesfall des Versicherten, ohne dass Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, wird eine Teil der eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
  • Leistungsbeginn der Pflegerentenversicherung ist bei Eintritt einer Demenz. Grundlage hierfür ist die Reisberg Skala.


Reisberg Skala

Mithilfe bestimmter Symptome und Merkmale wird die Schwere der Alzheimer Krankheit in der Reisberg-Skala festgestellt. Die Unterscheidung erfolgt in 7 Klassen.

Klasse Erläuterung
Klasse I Keine kognitiven Leistungseinbußen, normales Altern
Klasse II Sehr geringe kognitive Leistungseinbußen, normales Altern
Klasse III Leichte Demenz, versagen bei komplexeren Aufgaben in Gesellschaft und Beruf, wie z.B. Reisen an einen neuen Ort
Klasse IV Leichte Demenz, die Person benötigt Hilfe bei schwierigen Aufgaben des täglichen Lebens, wie z.B. einkaufen, Buchhaltung, Einladungen
Klasse V Mittelschwere Demenz, die Person benötigt Hilfe bei der Wahl der Kleidung und beim Entscheid zum Baden
Klasse VI Schwere Demenz, die Person benötigt Hilfe beim Ankleiden, beim Baden, beim Toilettengang, leidet unter Urininkontinenz, Stuhlinkontinenz
Klasse VII Sehr schwere Demenz, die Person hat ein noch vorhandenes Sprechvermögen von mindestens 6 Wörtern, kann nicht mehr sprechen, kann nicht mehr gehen, kann nicht mehr sitzen, kann nicht mehr lachen, kann den Kopf nicht mehr halten



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