Pflegezusatzversicherung private, Pflegerentenversicherung

Aus Versicherungen.org Wiki

xyz

Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um eine private ungeförderte Pflegezusatzversicherung, die gegen einen monatlichen Beitrag oder gegen einen Einmalbeitrag eine lebenslange Pflegerente bezahlt. Die Pflegerentenversicherung wird von Lebensversicherungsgesellschaften angeboten.

Die Leistung der Pflegerentenversicherung kann durch eine Todesfallleistung und eine Altersrente ab dem 80. Lebensjahr der versicherten Person erweitert werden.


Leistungen der Pflegerentenversicherung

Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird die festgelegte Pflegerente ausbezahlt. Die Höhe der Pflegerente richtet sich nach dem Pflegegrad der versicherten Person sowie den tariflichen Bestimmungen. Als Pflegebedürftig gilt die versicherte Person, wenn diese aufgrund

  • körperlicher oder
  • geistiger oder
  • seelischer oder

Erkrankungen oder Behinderungen bei täglich wiederkehrenden Aufgaben für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten Hilfe benötigt.

Die Leistungen der Pflegerentenversicherung wird entweder als lebenslange monatliche Pflegerente oder als Einmalzahlung ausbezahlt.

Die Höhe der Pflegerente ergibt sich aus der attestierten Pflegebedürftigkeit sowie dem tariflich festgelegten Betrag/Prozentsatz.

Im Regelfall ergeben sich je Pflegegrad die nachfolgenden Leistungen

Pflegegrad Pflegerente in Prozent
Pflegegrad 1 10 %
Pflegegrad 2 25 %
Pflegegrad 3 50 %
Pflegegrad 4 75 %
Pflegegrad 5 100 %


Ermittlung der Beitragshöhe

Zur Ermittlung der Beitragshöhe zur Pflegerentenversicherung werden die nachfolgenden Kriterien berücksichtigt:

  • Höhe der gewünschten Pflegerente
  • Eintrittsalter der zu versichernden Person
  • Gesundheitszustand der zu versichernden Person


Kriterien zur Auswahl der Pflegerentenversicherung


Bei der Auswahl des Tarifes zur Pflegerentenversicherung sollten u.a. die nachfolgenden Aspekte beachtet werden:

Rückkaufswert

In einigen Tarifen ist ein Rückkaufswert vorgesehen, bei machen nicht.

Wartezeit:

In einigen Tarifen sind Wartezeiten von bis zu 12 Jahren vorgesehen.

Leistungen in Pflegegraden:

Höhe der prozentualen Leistungen in den Pflegegraden.