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Pflegezusatzversicherung private, Pflege-Bahr: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Bedingungen für förderfähige Pflegezusatzversicherungen'''
'''Bedingungen für förderfähige Pflegezusatzversicherungen'''


* Abschluss des Vertrages zu brancheneinheitlichen Bedingungen. D.h. ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüssen
* Abschluss des Vertrages zu brancheneinheitlichen Bedingungen. D.h. ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse
* Beschränkung der Abschlusskosten auf max. 2 Monatsbeiträge und Verwaltungskosten bis max. 10 % der Bruttoprämie
* Beschränkung der Abschlusskosten auf max. 2 Monatsbeiträge und Verwaltungskosten bis max. 10 % der Bruttoprämie
* Pflegetagegeld
* Pflegetagegeld
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Daraus ergeben sich gesetzlich festgelegte Mindestleistungen:
Daraus ergeben sich gesetzlich festgelegte Mindestleistungen:
{| class="wikitable"
|-
! Pflegegrad !! 1 !! 2 !! 3 !! 4 !! 5
|-
| '''Prozent''' || 10 % || 20 % || 30 % || 40 % || 100 %
|-
| '''monatliches Pflegegeld''' || 60 Euro || 120 Euro || 180 Euro || 240 Euro || 600 Euro
|}


Pflegegrad
Pflegegrad
45.029

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