Pflegezusatzversicherung private: Unterschied zwischen den Versionen

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- die Pflegekosten,<br />
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- einer Pflegerente und oder<br />
- einer Pflegerente,<br />


- eines Pflegetagegeldes <br />
- eines Pflegetagegeldes und <br />


- des Bahr-Pflegetarifes (bezuschusst)<br />
- des Bahr-Pflegetarifes (bezuschusst)<br />

Version vom 13. März 2017, 21:27 Uhr

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, ob gesetzliche oder private, reichen zur Kostendeckung nicht aus. Versicherte die pflegebürftig sind, werden auf Ersparnisse zurückgreifen müssen. Im schlimmsten Fall sind die Kinder verpflichtet die nicht gedeckten Pflegekosten zu übernehmen. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind vom Gesetzgeber vorgegeben und stellen daher nur eine Grundversorgung dar.

Die private Pflegezusatzversicherung mit ihren unterschiedlichen Deckungsangeboten für

- die Pflegekosten,

- einer Pflegerente,

- eines Pflegetagegeldes und

- des Bahr-Pflegetarifes (bezuschusst)


ergänzt die Grundversorgung und schliesst die Deckungslücke.


👁 Siehe auch: Pflegepflichtversicherung gesetzliche, Leistungen
👁 Siehe auch: XXX

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Schlagwort: Pflegezusatzversicherung, Pflegezusatzversicherungen, Pflegerentenversicherung, Pflegetaggeldversicherung, Pflegekostenversicherung