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Pflegeversicherung gesetzliche, private Zusatzversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt lediglich eine Grundabsicherung dar. Oftmals reichen die Leistungen nicht aus und sollten daher durch eine private Zusatzversicherung ergänzt werden.
'''Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt lediglich eine Grundabsicherung dar. Oftmals reichen die Leistungen nicht aus und sollten daher durch eine private Zusatzversicherung ergänzt werden.'''


In der privaten Pflegezusatzversicherung wird nach 4 unterschiedlichen tariflichen Leistungsarten unterschieden.
In der privaten Pflegezusatzversicherung wird nach 4 unterschiedlichen tariflichen Leistungsarten unterschieden.
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Im Leistungsfall wird das versicherte Tagegeld ausbezahlt. Hierbei richtet sich der Auszahlungsbetrag nach dem festgestellten Pflegegrad und den damit tariflich vereinbarten Leistungsstufen. Im Versicherungsfall erfolgt die tarifliche Leistungserbringung im Regelfall bei häuslicher und stationärer Pflege.  
Im Leistungsfall wird das versicherte Tagegeld ausbezahlt. Hierbei richtet sich der Auszahlungsbetrag nach dem festgestellten Pflegegrad und den damit tariflich vereinbarten Leistungsstufen. Im Versicherungsfall erfolgt die tarifliche Leistungserbringung im Regelfall bei häuslicher und stationärer Pflege.  
Die Beitragshöhe zur Pflegetagegeldversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter der versicherten Person, der Höhe des zu versichernden Tagegeldes sowie dem Gesundheitszustand der versicherten Person.
Die Beitragshöhe zur Pflegetagegeldversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter der versicherten Person, der Höhe des zu versichernden Tagegeldes sowie dem Gesundheitszustand der versicherten Person.
Vor Vertragsabschluss ist eine Gesundheitsprüfung der versicherten Person erforderlich. Bei evtl. Vorerkrankungen kann es zu Beitragszuschlägen bis hin zur Ablehnung des Versicherungsvertrages kommen.
Vor Vertragsabschluss ist eine Gesundheitsprüfung der versicherten Person erforderlich. Bei evtl. Vorerkrankungen kann es zu Beitragszuschlägen bis hin zur Ablehnung des Versicherungsvertrages kommen.


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Bei der Pflegekostenversicherung werden die Kosten der Pflegeleistung prozentual der vereinbarten  tariflichen Versicherungsbedingungen erstattet. Ein entsprechender Kostennachweis muss vorgelegt werden. Die Leistungen der Pflegekostenversicherung ist gekoppelt an die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese vervielfacht die Leistungen der gesetzlichen Leistungen. Der Vervielfachungsfaktor ist tariflich in der Pflegekostenversicherung geregelt.  
Bei der Pflegekostenversicherung werden die Kosten der Pflegeleistung prozentual der vereinbarten  tariflichen Versicherungsbedingungen erstattet. Ein entsprechender Kostennachweis muss vorgelegt werden. Die Leistungen der Pflegekostenversicherung ist gekoppelt an die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese vervielfacht die Leistungen der gesetzlichen Leistungen. Der Vervielfachungsfaktor ist tariflich in der Pflegekostenversicherung geregelt.  
Die Höhe des Beitrages zur Pflegekostenversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter der zu versichernden Person sowie die Höhe der gewünschten Absicherung.
Die Höhe des Beitrages zur Pflegekostenversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter der zu versichernden Person sowie die Höhe der gewünschten Absicherung.
Eine Gesundheitsprüfung ist bei Vertragsabschluss erforderlich. Sind Vorerkrankungen der versicherten Person vorhanden, so kann es zu Beitragszuschlägen oder Ablehnung der Pflegekostenversicherung durch den Versicherer kommen.
Eine Gesundheitsprüfung ist bei Vertragsabschluss erforderlich. Sind Vorerkrankungen der versicherten Person vorhanden, so kann es zu Beitragszuschlägen oder Ablehnung der Pflegekostenversicherung durch den Versicherer kommen.


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Bei der Pflegerentenversicherung wird im Versicherungsfall – Pflegefall die vereinbarte monatliche Pflegerente analog den tariflichen Bestimmungen ausgezahlt. Hierbei werden zusätzlich zur garantierten Pflegerente die erwirtschafteten Überschussanteile an den Versicherungsnehmer bezahlt. Über die monatliche Rente kann der Versicherungsnehmer frei verfügen und ist nicht daran gebunden diese in pflegerische Maßnahmen zu investieren. Durch die Vereinbarung einer Dynamik können die Leistungen der Pflegerentenversicherung erhöht werden.  
Bei der Pflegerentenversicherung wird im Versicherungsfall – Pflegefall die vereinbarte monatliche Pflegerente analog den tariflichen Bestimmungen ausgezahlt. Hierbei werden zusätzlich zur garantierten Pflegerente die erwirtschafteten Überschussanteile an den Versicherungsnehmer bezahlt. Über die monatliche Rente kann der Versicherungsnehmer frei verfügen und ist nicht daran gebunden diese in pflegerische Maßnahmen zu investieren. Durch die Vereinbarung einer Dynamik können die Leistungen der Pflegerentenversicherung erhöht werden.  
Der Beitragsaufwand zur Pflegerentenversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter der versicherten Person sowie dem gewünschten Versicherungsumfang. Im Versicherungsfall entfällt die Beitragszahlungspflicht des Versicherungsnehmers. Wird der Pflegerentenvertrag vorzeitig gekündigt, wird ein Teil der Beiträge an den Versicherungsnehmer zurückerstattet. Die Höhe dieser Rückerstattung richtet sich nach der bereits vergangenen Vertragslaufzeit bzw. nach dem der Höhe des bereits angesammelten Rückkaufwertes der Pflegerentenversicherung.
Der Beitragsaufwand zur Pflegerentenversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter der versicherten Person sowie dem gewünschten Versicherungsumfang. Im Versicherungsfall entfällt die Beitragszahlungspflicht des Versicherungsnehmers. Wird der Pflegerentenvertrag vorzeitig gekündigt, wird ein Teil der Beiträge an den Versicherungsnehmer zurückerstattet. Die Höhe dieser Rückerstattung richtet sich nach der bereits vergangenen Vertragslaufzeit bzw. nach dem der Höhe des bereits angesammelten Rückkaufwertes der Pflegerentenversicherung.
Zur Beurteilung des versicherungstechnischen Risikos sind die Gesundheitsfragen bei Antragsstellung durch die versicherte Person zu beantworten. Die Ablehnung der Pflegerentenversicherungsvertrages durch den Versicherer ist möglich.
Zur Beurteilung des versicherungstechnischen Risikos sind die Gesundheitsfragen bei Antragsstellung durch die versicherte Person zu beantworten. Die Ablehnung der Pflegerentenversicherungsvertrages durch den Versicherer ist möglich.


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