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Pflegeversicherung gesetzliche, private Zusatzversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt lediglich eine Grundabsicherung dar. Oftmals reichen die Leistungen nicht aus und sollten daher durch eine private Zusatzversicherung ergänzt werden.'''
'''Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt lediglich eine Grundabsicherung dar. Oftmals reichen die Leistungen nicht aus und sollten daher durch eine private Zusatzversicherung ergänzt werden.'''


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Damit ein Pflegetageversicherungstarif förderfähig ist, müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllt sein:
Damit ein Pflegetageversicherungstarif förderfähig ist, müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllt sein:


* der Abschluss des Vertrages muss zu brancheneinheitlichen Bedingungen erfolgen (keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge, keine Leistungsausschlüsse)
- der Abschluss des Vertrages muss zu brancheneinheitlichen Bedingungen erfolgen (keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge, keine Leistungsausschlüsse)<br />
* die Abschlusskosten dürfen max. 2 Monatsbeiträge betragen; die Verwaltungskosten dürfen max. 10 % der Bruttoprämie betragen
- die Abschlusskosten dürfen max. 2 Monatsbeiträge betragen; die Verwaltungskosten dürfen max. 10 % der Bruttoprämie betragen<br />
* das Pflegetagegeld wird geleistet
- das Pflegetagegeld wird geleistet:<br />
 
 
* für alle Pflegegrade / Pflegestufen, inkl. Pflegestufe 0 für Demenz
*     für alle Pflegegrade / Pflegestufen, inkl. Pflegestufe 0 für Demenz
*  bei Pflegegrad V bzw. Pflegestufe III in Höhe von mind. 600 €
*  bei Pflegegrad V bzw. Pflegestufe III in Höhe von mind. 600 €
*  die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung darf nicht überstiegen werden
*  die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung darf nicht überstiegen werden
*  als Geldleistung und nicht als Sachleistung
*  als Geldleistung und nicht als Sachleistung
* ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den zuständigen Pflegeversicherer
* ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den zuständigen Pflegeversicherer
* die Wartezeit beträgt max. 5 Jahre. Keine Wartezeit bei Kindern, deren Eltern nach der Geburt die Kindernachversicherung gewählt haben.
- die Wartezeit beträgt max. 5 Jahre. Keine Wartezeit bei Kindern, deren Eltern nach der Geburt die Kindernachversicherung gewählt haben.<br />
* Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht
- Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht<br />
* der Versicherte hat das Recht den Vertrag zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit rückwirkend zu kündigen oder für drei Jahre ruhend zu stellen
- der Versicherte hat das Recht den Vertrag zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit rückwirkend zu kündigen oder für drei Jahre ruhend zu stellen<br />
 


* '''Gesetzliche Mindestleistungen der Pflege-Bahr-Versicherung'''
* '''Gesetzliche Mindestleistungen der Pflege-Bahr-Versicherung'''


{| class="wikitable"
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! Pflegegrad !! 1 !! 2 !! 3 !! 4 !! 5
! Pflegegrad !! 1 !! 2 !! 3 !! 4 !! 5
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| Prozent || 10 % || 20 % || 30 % || 40 % || 100 %
| Prozent || {{#var:17.70}} % || {{#var:17.71}} % || {{#var:17.72}} % || {{#var:17.73}} % || {{#var:17.74}} %
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| mtl. Betrag  || 60 € || 120 € || 180 € || 240 € || 600
| mtl. Betrag  || {{#var:17.75}} € || {{#var:17.76}} € || {{#var:17.77}} € || {{#var:17.78}} € || {{#var:17.79}}
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|}


* '''Vorteile der Pflege-Bahr-Versicherung'''
* '''Vorteile der Pflege-Bahr-Versicherung'''


- Die Pflege-Bahr-Versicherung kann von jedem abgeschlossen werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht pflegebedürftig ist<br />
- die Beitragshöhe ist vom Eintrittsalter und der vereinbarten Leistungen abhängig<br />
- es erfolgt keine Gesundheitsprüfung bei Antragsstellung<br />
- es besteht keine Höchsteintrittsalterbeschränkung<br />
- keine Antragsablehnung durch den Versicherer möglich – Kontrahierungszwang besteht<br />
- keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge möglich<br />
- Mitnahme der Pflege-Bahr-Versicherung ins EU-Ausland bei fortbestehen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung<br />
- Umstellungsoption in eine Anwartschaftsversicherung bei Umzug ausserhalb der EU. Oder Beendigung mit Wegzug aus Deutschland.<br />


* Die Pflege-Bahr-Versicherung kann von jedem abgeschlossen werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht pflegebedürftig ist
* die Beitragshöhe ist vom Eintrittsalter und der vereinbarten Leistungen abhängig
* es erfolgt keine Gesundheitsprüfung bei Antragsstellung
* es besteht keine Höchsteintrittsalterbeschränkung
* keine Antragsablehnung durch den Versicherer möglich – Kontrahierungszwang besteht
* keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge möglich
* Mitnahme der Pflege-Bahr-Versicherung ins EU-Ausland bei fortbestehen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
* Umstellungsoption in eine Anwartschaftsversicherung bei Umzug ausserhalb der EU. Oder Beendigung mit Wegzug aus Deutschland.


* '''Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung'''
* '''Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung'''


 
- die staatliche Zulage wird nur bei Pflegetagegeldversicherung gewährt<br />
* die staatliche Zulage wird nur bei Pflegetagegeldversicherung gewährt
- die Leistungen können erst nach Ablauf der Wartezeit von 5 Jahren beansprucht werden<br />
* die Leistungen können erst nach Ablauf der Wartezeit von 5 Jahren beansprucht werden
- im Leistungsfall bzw.Versicherungsfall besteht weiterhin die Beitragszahlungspflicht; keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall<br />
* im Leistungsfall bzw.Versicherungsfall besteht weiterhin die Beitragszahlungspflicht; keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall
- die Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden kann nicht individuell gewählt werden, sondern unterliegt den Vorgaben der einzelnen Versicherungsgesellschaften<br />
* die Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden kann nicht individuell gewählt werden, sondern unterliegt den Vorgaben der einzelnen Versicherungsgesellschaften
- der Leistungsumfang in den einzelnen Pflegegraden ist geringer als bei ungeförderten Tarifen<br />
* der Leistungsumfang in den einzelnen Pflegegraden ist geringer als bei ungeförderten Tarifen
- die Entwicklung des Beitragsaufwandes ist nicht abschätzbar<br />
* die Entwicklung des Beitragsaufwandes ist nicht abschätzbar
- die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre; eine Kündigung ist frühestens zum Ende des 2ten Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich<br />
* die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre; eine Kündigung ist frühestens zum Ende des 2ten Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich
 
 




XYZ




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