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Pflegeversicherung gesetzliche, private Zusatzversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Damit ein Pflegetageversicherungstarif förderfähig ist, müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllt sein:
Damit ein Pflegetageversicherungstarif förderfähig ist, müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllt sein:


* der Abschluss des Vertrages muss zu brancheneinheitlichen Bedingungen erfolgen (keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge, keine Leistungsausschlüsse)
- der Abschluss des Vertrages muss zu brancheneinheitlichen Bedingungen erfolgen (keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge, keine Leistungsausschlüsse)<br />
* die Abschlusskosten dürfen max. 2 Monatsbeiträge betragen; die Verwaltungskosten dürfen max. 10 % der Bruttoprämie betragen
- die Abschlusskosten dürfen max. 2 Monatsbeiträge betragen; die Verwaltungskosten dürfen max. 10 % der Bruttoprämie betragen<br />
* das Pflegetagegeld wird geleistet
- das Pflegetagegeld wird geleistet<br />
 
 
 
* für alle Pflegegrade / Pflegestufen, inkl. Pflegestufe 0 für Demenz
* für alle Pflegegrade / Pflegestufen, inkl. Pflegestufe 0 für Demenz
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*  als Geldleistung und nicht als Sachleistung
*  als Geldleistung und nicht als Sachleistung
* ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den zuständigen Pflegeversicherer
* ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den zuständigen Pflegeversicherer
* die Wartezeit beträgt max. 5 Jahre. Keine Wartezeit bei Kindern, deren Eltern nach der Geburt die Kindernachversicherung gewählt haben.
- die Wartezeit beträgt max. 5 Jahre. Keine Wartezeit bei Kindern, deren Eltern nach der Geburt die Kindernachversicherung gewählt haben.<br />
* Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht
- Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht<br />
* der Versicherte hat das Recht den Vertrag zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit rückwirkend zu kündigen oder für drei Jahre ruhend zu stellen
- der Versicherte hat das Recht den Vertrag zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit rückwirkend zu kündigen oder für drei Jahre ruhend zu stellen<br />
 


* '''Gesetzliche Mindestleistungen der Pflege-Bahr-Versicherung'''
* '''Gesetzliche Mindestleistungen der Pflege-Bahr-Versicherung'''
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* Die Pflege-Bahr-Versicherung kann von jedem abgeschlossen werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht pflegebedürftig ist
- Die Pflege-Bahr-Versicherung kann von jedem abgeschlossen werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht pflegebedürftig ist<br />
* die Beitragshöhe ist vom Eintrittsalter und der vereinbarten Leistungen abhängig
* es erfolgt keine Gesundheitsprüfung bei Antragsstellung
* es besteht keine Höchsteintrittsalterbeschränkung
* keine Antragsablehnung durch den Versicherer möglich – Kontrahierungszwang besteht
* keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge möglich
* Mitnahme der Pflege-Bahr-Versicherung ins EU-Ausland bei fortbestehen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
* Umstellungsoption in eine Anwartschaftsversicherung bei Umzug ausserhalb der EU. Oder Beendigung mit Wegzug aus Deutschland.


* '''Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung'''
- die Beitragshöhe ist vom Eintrittsalter und der vereinbarten Leistungen abhängig<br />
- es erfolgt keine Gesundheitsprüfung bei Antragsstellung<br />
- es besteht keine Höchsteintrittsalterbeschränkung<br />
- keine Antragsablehnung durch den Versicherer möglich – Kontrahierungszwang besteht<br />
- keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge möglich<br />
- Mitnahme der Pflege-Bahr-Versicherung ins EU-Ausland bei fortbestehen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung<br />
- Umstellungsoption in eine Anwartschaftsversicherung bei Umzug ausserhalb der EU. Oder Beendigung mit Wegzug aus Deutschland.<br />




* die staatliche Zulage wird nur bei Pflegetagegeldversicherung gewährt
* '''Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung'''
* die Leistungen können erst nach Ablauf der Wartezeit von 5 Jahren beansprucht werden
* im Leistungsfall bzw.Versicherungsfall besteht weiterhin die Beitragszahlungspflicht; keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall
* die Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden kann nicht individuell gewählt werden, sondern unterliegt den Vorgaben der einzelnen Versicherungsgesellschaften
* der Leistungsumfang in den einzelnen Pflegegraden ist geringer als bei ungeförderten Tarifen
* die Entwicklung des Beitragsaufwandes ist nicht abschätzbar
* die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre; eine Kündigung ist frühestens zum Ende des 2ten Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich
 


- die staatliche Zulage wird nur bei Pflegetagegeldversicherung gewährt<br />
- die Leistungen können erst nach Ablauf der Wartezeit von 5 Jahren beansprucht werden<br />
- im Leistungsfall bzw.Versicherungsfall besteht weiterhin die Beitragszahlungspflicht; keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall<br />
- die Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden kann nicht individuell gewählt werden, sondern unterliegt den Vorgaben der einzelnen Versicherungsgesellschaften<br />
- der Leistungsumfang in den einzelnen Pflegegraden ist geringer als bei ungeförderten Tarifen<br />
- die Entwicklung des Beitragsaufwandes ist nicht abschätzbar<br />
- die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre; eine Kündigung ist frühestens zum Ende des 2ten Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich<br />




XYZ




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