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Pflegepflichtversicherung gesetzliche, tatsächliche Pflegekosten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kosten der ambulanten häuslichen Pflege'''
* '''Kosten der ambulanten häuslichen Pflege'''


Die Höhe der Kosten für die ambulante häusliche Pflege kann sehr unterschiedlich ausfallen. Die Kosten hängen davon ab, ob ein Angehöriger oder ein ambulanter Pflegedienst den Pflegebedürftigen versorgt. Auch eine Kombination aus beiden ist möglich. Des weiteren spielt der Umfang der erforderlichen Pflegemaßnahmen je nach Pflegegrad eine entscheidende Rolle für die Höhe der Pflegekosten.
Die Höhe der Kosten für die ambulante häusliche Pflege kann sehr unterschiedlich ausfallen. Die Kosten hängen davon ab, ob ein Angehöriger oder ein ambulanter Pflegedienst den Pflegebedürftigen versorgt. Auch eine Kombination aus beiden ist möglich. Des weiteren spielt der Umfang der erforderlichen Pflegemaßnahmen je nach Pflegegrad eine entscheidende Rolle für die Höhe der Pflegekosten.




'''Höhe der Pflegekosten durch ambulanten Pflegedienst'''
* '''Höhe der Pflegekosten durch ambulanten Pflegedienst'''


Wird die häusliche Pflege von einem ambulanten Pflegedienst ausgeführt, so können die Pflegekosten grob eingeschätzt werden. Diese sind von jeweiligen Pflegegrad abhängig und betragen in Pflegestufe 1 ca. 500 Euro monatlich.
Wird die häusliche Pflege von einem ambulanten Pflegedienst ausgeführt, so können die Pflegekosten grob eingeschätzt werden. Diese sind von jeweiligen Pflegegrad abhängig und betragen in Pflegestufe 1 ca. 500 Euro monatlich.
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'''Überschreitung der tatsächlichen Kosten des Pflegegeldes'''
* '''Überschreitung der tatsächlichen Kosten des Pflegegeldes'''


Überschreiten die tatsächlichen Kosten für die Pflege das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen, so müssen die restlichen Kosten durch eigene finanzielle Mittel bezahlt werden. Das Vermögen des Pflegebedürftigen wird bis zum sog. Schonbetrag aufgebraucht. Danach kann Sozialhilfe beantragt werden.  
Überschreiten die tatsächlichen Kosten für die Pflege das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen, so müssen die restlichen Kosten durch eigene finanzielle Mittel bezahlt werden. Das Vermögen des Pflegebedürftigen wird bis zum sog. Schonbetrag aufgebraucht. Danach kann Sozialhilfe beantragt werden.  
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