Pflegepflichtversicherung gesetzliche, tatsächliche Pflegekosten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kosten der ambulanten häuslichen Pflege'''
* '''Kosten der ambulanten häuslichen Pflege'''


Die Höhe der Kosten für die ambulante häusliche Pflege kann sehr unterschiedlich ausfallen. Die Kosten hängen davon ab, ob ein Angehöriger oder ein ambulanter Pflegedienst den Pflegebedürftigen versorgt. Auch eine Kombination aus beiden ist möglich. Des weiteren spielt der Umfang der erforderlichen Pflegemaßnahmen je nach Pflegegrad eine entscheidende Rolle für die Höhe der Pflegekosten.
Die Höhe der Kosten für die ambulante häusliche Pflege kann sehr unterschiedlich ausfallen. Die Kosten hängen davon ab, ob ein Angehöriger oder ein ambulanter Pflegedienst den Pflegebedürftigen versorgt. Auch eine Kombination aus beiden ist möglich. Des weiteren spielt der Umfang der erforderlichen Pflegemaßnahmen je nach Pflegegrad eine entscheidende Rolle für die Höhe der Pflegekosten.




'''Höhe der Pflegekosten durch ambulanten Pflegedienst'''
* '''Höhe der Pflegekosten durch ambulanten Pflegedienst'''


Wird die häusliche Pflege von einem ambulanten Pflegedienst ausgeführt, so können die Pflegekosten grob eingeschätzt werden. Diese sind von jeweiligen Pflegegrad abhängig und betragen in Pflegestufe 1 ca. 500 Euro monatlich.
Wird die häusliche Pflege von einem ambulanten Pflegedienst ausgeführt, so können die Pflegekosten grob eingeschätzt werden. Diese sind von jeweiligen Pflegegrad abhängig und betragen in Pflegestufe 1 ca. 500 Euro monatlich.
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Den Pflegekosten stehen die Pflegesachleistungen der Pflegepflichtversicherung gegenüber. Die Pflegesachleistungen dürfen nur bei einem ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden, nicht jedoch bei der Pflege durch einen Angehörigen. Die Höhe der Pflegesachleistungen ist vom Pflegegrad abhängig.  
Den Pflegekosten stehen die Pflegesachleistungen der Pflegepflichtversicherung gegenüber. Die Pflegesachleistungen dürfen nur bei einem ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden, nicht jedoch bei der Pflege durch einen Angehörigen. Die Höhe der Pflegesachleistungen ist vom Pflegegrad abhängig.  


Die Höhe der Sachleistungen bei ambulanter Pflege betragen:
*'''Die Höhe der Sachleistungen bei ambulanter Pflege betragen:'''<br />


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'''Höhe der Pflegekosten durch pflegende Angehörige'''
* '''Höhe der Pflegekosten durch pflegende Angehörige'''


Wird die ambulante häusliche Pflege des Pflegebedürftigen durch einen Angehörigen durchgeführt, so werden die Pflegesachleistungen durch das Pflegegeld ersetzt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
Wird die ambulante häusliche Pflege des Pflegebedürftigen durch einen Angehörigen durchgeführt, so werden die Pflegesachleistungen durch das Pflegegeld ersetzt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
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'''Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson'''
* '''Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson'''


Fällt die Pflegeperson aufgrund Urlaub oder Krankheit aus, so muss zeitweilig die Pflege oftmals von einem Pflegedienst erledigt werden. Hierfür können Leistungen von der der Pflegekasse beantragt werden, der sog. Verhinderungspflege. Es steht ein jährlicher Betrag in Höhe von 1.612 Euro zur Verfügung. Die Pflege kann bis zu 42 Kalendertage jährlich durch einen Pflegedienst übernommen werden.
Fällt die Pflegeperson aufgrund Urlaub oder Krankheit aus, so muss zeitweilig die Pflege oftmals von einem Pflegedienst erledigt werden. Hierfür können Leistungen von der der Pflegekasse beantragt werden, der sog. Verhinderungspflege. Es steht ein jährlicher Betrag in Höhe von 1.612 Euro zur Verfügung. Die Pflege kann bis zu 42 Kalendertage jährlich durch einen Pflegedienst übernommen werden.


* '''Überschreitung der tatsächlichen Kosten des Pflegegeldes'''


'''Überschreitung der tatsächlichen Kosten des Pflegegeldes'''
Überschreiten die tatsächlichen Kosten für die Pflege das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen, so müssen die restlichen Kosten durch eigene finanzielle Mittel bezahlt werden. Das Vermögen des Pflegebedürftigen wird bis zum sog. Schonbetrag aufgebraucht. Danach kann Sozialhilfe beantragt werden.


Überschreiten die tatsächlichen Kosten für die Pflege das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen, so müssen die restlichen Kosten durch eigene finanzielle Mittel bezahlt werden. Das Vermögen des Pflegebedürftigen wird bis zum sog. Schonbetrag aufgebraucht. Danach kann Sozialhilfe beantragt werden.
*'''Unterhaltspflichtige Angehörige'''<br />


Im Rahmen der Prüfung für die Sozialhilfe wird geprüft, ob unterhaltspflichtige Angehörige des ersten Grades vorhanden sind, die einen Teil der Pflegekosten übernehmen müssen. Hierzu zählen:
Im Rahmen der Prüfung für die Sozialhilfe wird geprüft, ob unterhaltspflichtige Angehörige des ersten Grades vorhanden sind, die einen Teil der Pflegekosten übernehmen müssen. Hierzu zählen:<br />
- Kinder<br />
- Kinder,<br />
- Eltern<br />
- Eltern<br />
- Ehe- bzw. Lebenspartner<br />
- und Ehe- bzw. Lebenspartner.<br />




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