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Pflegepflichtversicherung gesetzliche, Ermittlung/Definition Pflegegrade: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen einer Begutachtung erfolgt die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Dies geschieht durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), üblicherweise im Wohnbereich des Versicherten.
Im Rahmen einer Begutachtung erfolgt die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Dies geschieht durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), üblicherweise im Wohnbereich des Versicherten.
Hierbei wird die Beeinträchtigung der Selbständigkeit, der Fähigkeiten in den folgenden Lebensbereichen beurteilt und nach einem Punktesystem der Grad der Beeinträchtigung festgelegt.
Hierbei wird die Beeinträchtigung der Selbständigkeit, der Fähigkeiten in den folgenden Lebensbereichen beurteilt und nach einem Punktesystem der Grad der Beeinträchtigung festgelegt.<br />
 


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