Pflegepflichtversicherung gesetzliche, Beiträge: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden im sogenannten '''Umlageverfahren''' erhoben, d.h. die erwerbstätige aktive Generation finanziert die ältere Generation. Rücklagen werden so gut wie keine gebildet.<br />
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden im sogenannten '''Umlageverfahren''' erhoben, d.h. die erwerbstätige aktive Generation finanziert die ältere Generation. Rücklagen werden so gut wie keine gebildet.<br />
'''Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen'''. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr XXX 2017  von € XXX werden XXX % einbehalten. Kinderlose zahlen XXX % .
'''Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen'''. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr XXX 2017  von monatlich {{#var:3.2}} werden {{#var:3.5}} % einbehalten. Kinderlose zahlen XXX % .
Somit beträgt der '''Höchstbeitrag XXX € und für kinderlose XXX €.'''<br />
Somit beträgt der '''Höchstbeitrag XXX € und für kinderlose XXX €.'''<br />



Version vom 13. März 2017, 17:51 Uhr

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden im sogenannten Umlageverfahren erhoben, d.h. die erwerbstätige aktive Generation finanziert die ältere Generation. Rücklagen werden so gut wie keine gebildet.
Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr XXX 2017 von monatlich € werden  % einbehalten. Kinderlose zahlen XXX % . Somit beträgt der Höchstbeitrag XXX € und für kinderlose XXX €.

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