Pflegepflichtversicherung gesetzliche, Beiträge: Unterschied zwischen den Versionen

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Gem. § 55 Abs. 3 SGB XI müssen alle Versicherten ab Vollendung des 23. Lebensjahres ohne Kinder einen Beitragszuschlag bezahlen, somit ergibt sich der erhöhte Beitrag von {{#var:4.2}} %. Von dieser gesetzlichen Regelung ausgenommen sind nachfolgende Versicherte:
Gem. § 55 Abs. 3 SGB XI müssen alle Versicherten ab Vollendung des 23. Lebensjahres ohne Kinder einen Beitragszuschlag bezahlen, somit ergibt sich der erhöhte Beitrag von {{#var:4.2}} %. Von dieser gesetzlichen Regelung ausgenommen sind nachfolgende Versicherte:


* Bezieher von Leistungen nach dem SGB III
- Bezieher von Leistungen nach dem SGB III<br />
* Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II
- Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II<br />
* Wehr- und Zivildienstleistende
- Wehr- und Zivildienstleistende<br />
 




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Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden im sogenannten '''Umlageverfahren''' erhoben, d.h. die erwerbstätige aktive Generation finanziert die ältere Generation. Rücklagen werden so gut wie keine gebildet.<br />
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden im sogenannten '''Umlageverfahren''' erhoben, d.h. die erwerbstätige aktive Generation finanziert die ältere Generation. Rücklagen werden so gut wie keine gebildet.<br />
'''Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen'''. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}}  von monatlich {{#var:2.3}} €  werden {{#var:4.1}} % einbehalten. Kinderlose zahlen {{#var:4.2}} % .
'''Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen'''. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}}  von monatlich {{#var:2.3}} €  werden {{#var:4.1}} % einbehalten. Kinderlose zahlen {{#var:4.2}} % .
Somit beträgt der '''Höchstbeitrag {{#var:4.3}} € und für kinderlose {{#var:4.4}} €.'''<br />
Somit beträgt der '''Höchstbeitrag {{#var:4.3}} € und für Kinderlose {{#var:4.4}} €.'''<br />
 
 
'''Siehe auch:''' <br>
[[ Pflegepflichtversicherung_gesetzliche,_Beitragsbemessungsgrenze_/_Beitragssatz_/_Höchstbeitrag]]  <br />




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