Pflegepflichtversicherung gesetzliche, Beiträge: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden im sogenannten '''Umlageverfahren''' erhoben, d.h. die erwerbstätige aktive Generation finanziert die ältere Generation. Rücklagen werden so gut wie keine gebildet.<br />
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden im sogenannten '''Umlageverfahren''' erhoben, d.h. die erwerbstätige aktive Generation finanziert die ältere Generation. Rücklagen werden so gut wie keine gebildet.<br />
'''Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen'''. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr XXX 2017 von monatlich {{#var:3.2}}€  werden {{#var:3.5}} % einbehalten. Kinderlose zahlen XXX % .
'''Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen'''. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr {{#var:aktuelles_jahr}} von monatlich {{#var:3.2}}€  werden {{#var:3.5}} % einbehalten. Kinderlose zahlen {{#var:4.2} % .
Somit beträgt der '''Höchstbeitrag XXX € und für kinderlose XXX €.'''<br />
Somit beträgt der '''Höchstbeitrag {{#var:4.3} € und für kinderlose {{#var:4.4} €.'''<br />




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[[Category: Pflegepflichtversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]]
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