Pflegepflichtversicherung gesetzliche

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Ab dem 01-01-1995 gibt es die Pflegepflichtversicherung als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und betrifft alle gesetzlich und privat Versicherten. Alle die krankenversichert sind, ob privat oder gesetzlich, müssen bei dem jeweiligen Krankenversicherer eine Pflegeversicherung abschließen.

⚠️ Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, ob gesetzlich oder privat, sind identisch.


Siehe auch:
Pflegezusatzversicherung private


 Einträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung  anzeigen                                  zur Hauptseite 



Bim pim v02.png













.-.-.-.