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Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Reitbeteiligung: Unterschied zwischen den Versionen

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⚠️  Die ständige Reitbeteiligung kann in eine vorhandene Haftpflichtpolice des Pferdehalters kostenfrei mit eingeschloßen werden. Der Versicherungsschutz ist dann der gleiche wie für den Pferdehalter. ❗️ Das bedeutet, hat zur Folge, dass keine "Eigenschäden" des Reitbeteiligten, die er selbst durch den Umgang mit dem Pferd erfährt, nicht versichert sind, da mitversicherte Personen keine eigene Schäden geltend machen können.
⚠️  Die ständige Reitbeteiligung kann in eine vorhandene Haftpflichtpolice des Pferdehalters kostenfrei mit eingeschloßen werden. Der Versicherungsschutz ist dann der gleiche wie für den Pferdehalter. ❗️ Das bedeutet, hat zur Folge, dass keine "Eigenschäden" des Reitbeteiligten, die er selbst durch den Umgang mit dem Pferd erfährt, nicht versichert sind, da mitversicherte Personen keine eigene Schäden geltend machen können.
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen vor Schadenersatzansprüchen Dritter.




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