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Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gnadenbrotpferd, Beistellpferd, Zuchtstute: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Pferd, dass durch das Alter und/oder Krankheit seinen Haltungszweck nicht mehr erfüllt und dennoch weiter versorgt wird, wird Gnadenbrotpferd genannt.
Ein Pferd, dass durch das Alter und/oder Krankheit seinen Haltungszweck nicht mehr erfüllt und dennoch weiter versorgt wird, wird '''Gnadenbrotpferd''' genannt.
Auch wenn das Pferd nicht mehr im Einsatz ist, auch auf der Weide  kommt es immer wieder zu Vorkommnissen die Personenschäden und Flurschäden nach sich ziehen. Aus diesem Grund sollte nicht auf die Pferdehaftpflichtversicherung verzichtet werden.
Auch wenn das Pferd nicht mehr im Einsatz ist, auch auf der Weide  kommt es immer wieder zu Vorkommnissen die Personenschäden und Flurschäden nach sich ziehen. Aus diesem Grund sollte nicht auf die Pferdehaftpflichtversicherung verzichtet werden.


Auch für das Beistellpferd und die Zuchtstute ist die Pferdehalterhaftpflichtversicherung nur zu empfehlen. Jahreseiträge ab ca.30 Euro.
Auch für das '''Beistellpferd''' und die '''Zuchtstute''' ist die Pferdehalterhaftpflichtversicherung nur zu empfehlen. Jahreseiträge ab ca.30 Euro.


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