Pferdehaftpflichtversicherung

Aus Versicherungen.org Wiki

In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden zwischen der Pferdehalterhaftpflichtversicherung und der Pferdehüterhaftpflichtversicherung.

  • Pferdehalterhaftpflichtversicherung

In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.


  • Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte
Leistungen versichert
Personenschäden
Haken gruen.png
Sachschäden
Haken gruen.png
Vermögensschäden
Haken gruen.png
Versicherte Personen
Fremd- und Gastreiterrisiko
Haken gruen.png
Reitbeteiligungen
Haken gruen.png
Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters
Haken gruen.png
Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tiehüters bei Schäden durch das gehütete Pferd
Haken gruen.png
Mietsachschäden
an Stallungen, Reithallen
Haken gruen.png
am Offenstall
Haken gruen.png
an gemieteten Boxen (SB 150 Euro je Schadensfall)
Haken gruen.png
Forderungsausfallversicherung
ab einer Forderungshöhe von 2.500 Euro wird die gesamte Forderung beglichen
Haken gruen.png
bis zur Deckungssumme
Haken gruen.png
Allgemeine Leistungen
Flurschäden
Haken gruen.png
Weiderisiko
Haken gruen.png
- keine Vorschriften zur Zaunhöhe
Haken gruen.png
- auch mit Fremdpferden
Haken gruen.png
ungewollter/gewollter Deckakt
Haken gruen.png
Mitversicherung von Fohlen (ab Geburt bis zum vollendeten 12. Lebensmonat)
Haken gruen.png
Auslandsaufenthalte (bis zu einem Jahr; außer Kanada, USA und US-Territorien)
Haken gruen.png
Rettungs- und Bergungskosten
Haken gruen.png
Vertretung vor Gerichten im versicherten Schadensfall
Haken gruen.png
Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
Haken gruen.png
Führen/Reiten des Pferdes
Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung
Haken gruen.png
Reiten ohne Sattel
Haken gruen.png
Mitführen eines Handpferdes
Haken gruen.png
Führen eines Pferdes ohne Halfter/ohne Trense
Haken gruen.png
Veranstaltungen
Turnierteilnahme
Haken gruen.png
Teilnahme an Wander- und Distanzritten
Haken gruen.png
Teilnahme an Pferderennen
Haken gruen.png
Teilnahme an Schauen
Haken gruen.png


  • Pferdehüterhaftpflichtversicherung

Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.


  • Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter


  • Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung

Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.


  • Betriebshaftpflichtversicherung Leistungsinhalte
Leistungen versichert
Personenschäden
Haken gruen.png
Sachschäden
Haken gruen.png
Vermögensschäden
Haken gruen.png
Allgemeine Leistungen versichert
Absicherung von Pensionspferden
Haken gruen.png
Mitversicherung von Weidetieren
Haken gruen.png
Mitversicherung von Fohlen und Aufzuchtpferden (ohne Reiten) bis zum 3. Lebensjahr
Haken gruen.png
Versicherung von Reitlehrern im Wechsel
Haken gruen.png
Gewahrsamsschäden
Haken gruen.png
keine namentliche Nennung der eigenen Tiere oder der Ausbilder erforderlich
Haken gruen.png
Versicherung von Güllelagern bis 1 Mio. Liter Fassungsvermögen
Haken gruen.png
Versicherung von Kraft- und Brennstoffbehältern bis 20.000 Liter Fassungsvermögen
Haken gruen.png


  • Reitlehrerhaftpflichtversicherung


Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer, dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.

Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.


  • Schulpferdehaftpflichtversicherung


Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert.


  • Fremdreiter / Gastreiter

Als Fremdreiter / Gastreiter werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.




 Alle Einträge zur  Pferdeversicherung anzeigen                                                zur Hauptseite 



Bim pim v02.png






















Schlagwort: Pferde Lebensversicherung, Lebensversicherung für Pferde, Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht












.-.-.-.




Bim pim v02.png











Schlagwort: .-.-.-.