Anonym

Pferdehaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:


In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden in die Pferde'''haltehaftpflicht'''versicherung und der Pferde'''hüterhaftpflicht''' versicherung.
In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden zwischen der Pferde'''halterhaftpflicht'''versicherung und der Pferde'''hüterhaftpflicht'''versicherung.


* '''Pferdehalterhaftpflichtversicherung'''<br />
* '''Pferdehalterhaftpflichtversicherung'''<br />
Zeile 133: Zeile 133:




'''Reitlehrerhaftpflichtversicherung'''
* '''Reitlehrerhaftpflichtversicherung'''<br />
 


Die Haftung regelt § 823 BGB für den '''freiberuflichen Reitlehrer''', dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.
Die Haftung regelt § 823 BGB für den '''freiberuflichen Reitlehrer''', dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.
Zeile 140: Zeile 141:




'''Schulpferdehaftpflichtversicherung'''
* '''Schulpferdehaftpflichtversicherung'''<br />
 


Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind '''Reitschüler''' über den Betreiber mitversichert.
Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind '''Reitschüler''' über den Betreiber mitversichert.




'''Fremdreiter / Gastreiter'''
* '''Fremdreiter / Gastreiter'''<br />


Als '''Fremdreiter / Gastreiter''' werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.
Als '''Fremdreiter / Gastreiter''' werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.
45.029

Bearbeitungen