Pferdehaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden in die Pferdehaltehaftpflichtversicherung und der Pferdehüterhaftpflichtversicherung.
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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden zwischen der Pferde'''halterhaftpflicht'''versicherung und der Pferde'''hüterhaftpflicht'''versicherung.


'''Pferdehalterhalterhaftpflichtversicherung'''
* '''Pferdehalterhaftpflichtversicherung'''<br />


In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-,  Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.  
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – '''verschuldensunabhängig'''. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-,  Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.  


'''Legende:'''
* '''Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte <sup>*</sup>'''<br />
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| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>|| &ensp; ist versichert
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'''Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte'''


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| am Offenstall || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
| am Offenstall || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Beispiel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
| an gemieteten Boxen (SB 150 Euro je Schadensfall) || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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! Forderungsausfallversicherung !!
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| Beispiel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
| ab einer Forderungshöhe von 2.500 Euro wird die gesamte Forderung beglichen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Beispiel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
| bis zur Deckungssumme || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Beispiel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
! Allgemeine Leistungen !!
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| Beispiel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
| Flurschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Beispiel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
| Weiderisiko|| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Beispiel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
| - keine Vorschriften zur Zaunhöhe || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Beispiel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
| - auch mit Fremdpferden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Beispiel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
| ungewollter/gewollter Deckakt || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Beispiel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
| Mitversicherung von Fohlen (ab Geburt bis zum vollendeten 12. Lebensmonat) || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Beispiel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
| Auslandsaufenthalte (bis zu einem Jahr; außer Kanada, USA und US-Territorien) || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Beispiel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
| Rettungs- und Bergungskosten || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Vertretung vor Gerichten im versicherten Schadensfall || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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! Führen/Reiten des Pferdes !!
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| Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Reiten ohne Sattel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Mitführen eines Handpferdes || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Führen eines Pferdes ohne Halfter/ohne Trense || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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! Veranstaltungen !!
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| Turnierteilnahme || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Teilnahme an Wander- und Distanzritten || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Teilnahme an Pferderennen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Teilnahme an Schauen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Turnierteilnahme || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
 
 
! Versicherungssummen !!
 
 
 


| Beispiel || Beispiel
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Leistungen
Versichert Ja / Nein
Personenschäden
Ja
Sachschäden
Ja
Vermögensschäden


Versicherte Personen


Fremd- und Gastreiterrisiko


Reitbeteiligungen


Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters


Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tiehüters bei Schäden durch das gehütete Pferd
<sup>*</sup> Je nach Versicherer-Tarif unterschiedlich.
 
 
* '''Pferdehüterhaftpflichtversicherung'''<br />
 
Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.
 
 
* '''Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter'''<br />
 
 
* '''Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung'''<br />


Mietsachschäden
Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der '''Stallbesitzer''' für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.


An Stallungen, Reithallen


Am Offenstall
* '''Betriebshaftpflichtversicherung Leistungsinhalte'''<br />
 
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! Leistungen !! versichert
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| Personenschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Sachschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Vermögensschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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! Allgemeine Leistungen !! versichert
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| Absicherung von Pensionspferden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Mitversicherung von Weidetieren || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Mitversicherung von Fohlen und Aufzuchtpferden (ohne Reiten) bis zum 3. Lebensjahr || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Versicherung von Reitlehrern im Wechsel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Gewahrsamsschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| keine namentliche Nennung der eigenen Tiere oder der Ausbilder erforderlich || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Versicherung von Güllelagern bis 1 Mio. Liter Fassungsvermögen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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| Versicherung von Kraft- und Brennstoffbehältern bis 20.000 Liter Fassungsvermögen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|}
 


An gemieteten Boxen (SB 150 Euro je Schadensfall


Forderungsausfallversicherung
* '''Reitlehrerhaftpflichtversicherung'''<br />


Ab einer Forderungshöhe von 2.500 Euro wird die gesamte Forderung beglichen


Bis zur Deckungssumme
Die Haftung regelt § 823 BGB für den '''freiberuflichen Reitlehrer''', dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.


Allgemeine Leistungen
Der '''angestellte Reitlehrer''' ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.


Flurschäden


Weiderisiko
* '''Schulpferdehaftpflichtversicherung'''<br />


Keine Vorschriften zur Zaunhöhe


Auch mit Fremdpferden
Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind '''Reitschüler''' über den Betreiber mitversichert.


Ungewollter/gewollter Deckakt


Mitversicherung von Fohlen (ab Geburt bis zum vollendeten 12. Lebensmonat)
* '''Fremdreiter / Gastreiter'''<br />


Auslandsaufenthalte (bis zu einem Jahr; außer Kanada, USA und US-Territorien)
Als '''Fremdreiter / Gastreiter''' werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.


Rettungs- und Bergungskosten


Vertretung vor Gerichten im versicherten Schadensfall


Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter


Führen/Reiten des Pferdes


Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung


Reiten ohne Sattel
[[Informationssystem Pferdeversicherung | Alle Einträge zur ''' Pferdeversicherung''' anzeigen]]                                              [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]


Mitführen eines Handpferdes


Führen eines Pferdes ohne Halfter/ohne Trense


Veranstaltungen


Turnierteilnahme


Teilnahme an Wander- und Distanzritten


Teilnahme an Pferderennen


Teilnahme an Schauen




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'''Pferdehüterhaftpflichtversicherung'''


Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.




'''Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter'''




'''Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung'''


Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der '''Stallbesitzer''' für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.




'''Reitlehrerhaftpflichtversicherung'''


Die Haftung regelt § 823 BGB für den '''freiberuflichen Reitlehrer''', dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.


Der '''angestellte Reitlehrer''' ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.




'''Schulpferdehaftpflichtversicherung'''


Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind '''Reitschüler''' über den Betreiber mitversichert.
Pferde Lebensversicherung, Lebensversicherung für Pferde, Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht
[[Category: Pferdeversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]




'''Fremdreiter / Gastreiter'''


Als '''Fremdreiter / Gastreiter''' werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.
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