Pferdehaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(33 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
XYZ


In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden in die Pferdehaltehaftpflichtversicherung und der Pferdehüterhaftpflichtversicherung.
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden zwischen der Pferde'''halterhaftpflicht'''versicherung und der Pferde'''hüterhaftpflicht'''versicherung.


'''Pferdehalterhalterhaftpflichtversicherung'''
* '''Pferdehalterhaftpflichtversicherung'''<br />


In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-,  Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.  
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – '''verschuldensunabhängig'''. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-,  Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.  


* '''Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte <sup>*</sup>'''<br />


'''Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte'''
{| class="wikitable"
|-
! Leistungen !! versichert
|-
| Personenschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Sachschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Vermögensschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
! Versicherte Personen !!
|-
| Fremd- und Gastreiterrisiko || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Reitbeteiligungen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tiehüters bei Schäden durch das gehütete Pferd || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
! Mietsachschäden !!
|-
| an Stallungen, Reithallen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| am Offenstall || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| an gemieteten Boxen (SB 150 Euro je Schadensfall) || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
! Forderungsausfallversicherung !!
|-
| ab einer Forderungshöhe von 2.500 Euro wird die gesamte Forderung beglichen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| bis zur Deckungssumme || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
! Allgemeine Leistungen !!
|-
| Flurschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Weiderisiko|| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| - keine Vorschriften zur Zaunhöhe || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| - auch mit Fremdpferden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| ungewollter/gewollter Deckakt || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Mitversicherung von Fohlen (ab Geburt bis zum vollendeten 12. Lebensmonat) || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Auslandsaufenthalte (bis zu einem Jahr; außer Kanada, USA und US-Territorien) || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Rettungs- und Bergungskosten || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Vertretung vor Gerichten im versicherten Schadensfall || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
! Führen/Reiten des Pferdes !!
|-
| Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Reiten ohne Sattel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Mitführen eines Handpferdes || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Führen eines Pferdes ohne Halfter/ohne Trense || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
! Veranstaltungen !!
|-
| Turnierteilnahme || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Teilnahme an Wander- und Distanzritten || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Teilnahme an Pferderennen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Teilnahme an Schauen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Turnierteilnahme || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>


Leistungen
Versichert Ja / Nein
Personenschäden
Ja
Sachschäden
Ja
Vermögensschäden


Versicherte Personen
! Versicherungssummen !!


Fremd- und Gastreiterrisiko


Reitbeteiligungen


Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters


Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tiehüters bei Schäden durch das gehütete Pferd
|}


Mietsachschäden


An Stallungen, Reithallen


Am Offenstall


An gemieteten Boxen (SB 150 Euro je Schadensfall


Forderungsausfallversicherung
<sup>*</sup> Je nach Versicherer-Tarif unterschiedlich.


Ab einer Forderungshöhe von 2.500 Euro wird die gesamte Forderung beglichen


Bis zur Deckungssumme
* '''Pferdehüterhaftpflichtversicherung'''<br />


Allgemeine Leistungen
Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.
 
 
* '''Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter'''<br />
 
 
* '''Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung'''<br />
 
Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der '''Stallbesitzer''' für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.
 
 
* '''Betriebshaftpflichtversicherung Leistungsinhalte'''<br />
 
{| class="wikitable"
|-
! Leistungen !! versichert
|-
| Personenschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Sachschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Vermögensschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
! Allgemeine Leistungen !! versichert
|-
| Absicherung von Pensionspferden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Mitversicherung von Weidetieren || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Mitversicherung von Fohlen und Aufzuchtpferden (ohne Reiten) bis zum 3. Lebensjahr || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Versicherung von Reitlehrern im Wechsel || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Gewahrsamsschäden || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| keine namentliche Nennung der eigenen Tiere oder der Ausbilder erforderlich || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Versicherung von Güllelagern bis 1 Mio. Liter Fassungsvermögen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|-
| Versicherung von Kraft- und Brennstoffbehältern bis 20.000 Liter Fassungsvermögen || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
|}
 
 
 
* '''Reitlehrerhaftpflichtversicherung'''<br />


Flurschäden


Weiderisiko
Die Haftung regelt § 823 BGB für den '''freiberuflichen Reitlehrer''', dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.


Keine Vorschriften zur Zaunhöhe
Der '''angestellte Reitlehrer''' ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.


Auch mit Fremdpferden


Ungewollter/gewollter Deckakt
* '''Schulpferdehaftpflichtversicherung'''<br />


Mitversicherung von Fohlen (ab Geburt bis zum vollendeten 12. Lebensmonat)


Auslandsaufenthalte (bis zu einem Jahr; außer Kanada, USA und US-Territorien)
Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind '''Reitschüler''' über den Betreiber mitversichert.


Rettungs- und Bergungskosten


Vertretung vor Gerichten im versicherten Schadensfall
* '''Fremdreiter / Gastreiter'''<br />


Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
Als '''Fremdreiter / Gastreiter''' werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.


Führen/Reiten des Pferdes


Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung


Reiten ohne Sattel


Mitführen eines Handpferdes


Führen eines Pferdes ohne Halfter/ohne Trense


Veranstaltungen
[[Informationssystem Pferdeversicherung | Alle Einträge zur ''' Pferdeversicherung''' anzeigen]]                                              [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]
 
 
 


Turnierteilnahme


Teilnahme an Wander- und Distanzritten


Teilnahme an Pferderennen


Teilnahme an Schauen




Zeile 91: Zeile 194:




'''Pferdehüterhaftpflichtversicherung'''


Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.




'''Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter'''




'''Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung'''


Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der '''Stallbesitzer''' für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.




'''Reitlehrerhaftpflichtversicherung'''


Die Haftung regelt § 823 BGB für den '''freiberuflichen Reitlehrer''', dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.


Der '''angestellte Reitlehrer''' ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.




'''Schulpferdehaftpflichtversicherung'''


Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind '''Reitschüler''' über den Betreiber mitversichert.
Pferde Lebensversicherung, Lebensversicherung für Pferde, Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht
[[Category: Pferdeversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]




'''Fremdreiter / Gastreiter'''


Als '''Fremdreiter / Gastreiter''' werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.
.-.-.-.
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü