Pferdehaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der '''Stallbesitzer''' für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.  
Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der '''Stallbesitzer''' für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.  


'''Legende:'''
{|
|-
| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>|| &ensp; ist versichert
|}


'''Betriebshaftpflichtversicherung Leistungsinhalte'''
'''Betriebshaftpflichtversicherung Leistungsinhalte'''
45.029

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