Pan European Pension Produkt (PEPP)

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06-2019 / Das neue europäische Rentenprodukt wird mit einem faktischen Provisionsdeckel von nur einem Prozent ausgestattet. Hierüber hat das Europaparlament und die EU-Kommission entschieden.

04-2019 / Am Donnerstag, den 04.04.2019, hat das Europäische Parlament der Verordnung für das pan europäische Pensionsprodukt (Pepp) zugestimmt. Dies bedeutet, dass Pepp als Altersvorsorgeprodukt anerkannt wird. Das Produkt wird europaweit vertrieben. Der Kunde kann bei einem Umzug in ein anderen Mitgliedsstaat, Peep mitnehmen. Nach der Beschlussfassung im EU-Ministerrat werden die Detailregelungen erarbeitet.

09-2018 / Die europäische Kommission hat die Verhandlungen wieder aufgenommen.

01-2018 / Die europäische Kommission hat bisher keine Beschlüsse gefasst.

2016 / Die EU möchte ein Europäisches Altersvorsorgeprodukt (PEPP) einführen. Es soll ein europäischer Qualitätsstandard für Altersvorsorgeprodukte geschaffen werden. Versicherungen, Banken, Fonds oder Vermögensverwalter sollen diese Produkte EU-weit anbieten. Verbraucher können zwischen maximal fünf unterschiedlich riskanten Anlagestrategien wählen.

Wir berichten weiter.


👁 Siehe auch: Altersvorsorge
Schlagwort: Europa-Rente, Europarente, PEPP, PEPP Versicherung


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